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Bundesrat will mehr Gebiete und Konzessionen für Privatradios

Keystone-SDA
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Bern,

Künftig soll es mehr Versorgungsgebiete für lokale Radio- und TV-Sender und damit auch mehr Konzessionen geben - bei den Radios zwanzig statt wie bisher zwölf. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Die Informationsabteilung des Radiostudios arbeitet noch in Bern.
Die Informationsabteilung des Radiostudios arbeitet noch in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu soll es zwanzig Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios geben (bisher zwölf), zehn für nicht gewinnorientierte Lokalradios (bisher neun) und 13 für regionale TV-Stationen (unverändert).

Die Anpassung erfolge im Hinblick auf die anstehende Neukonzessionierung ab 2025 sowie als Reaktion auf die digitale Entwicklung, heisst es in der Mitteilung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom). Zudem trage sie der historischen Entwicklung Rechnung.

In jedem dieser Gebiete soll es einen Anbieter mit Service-public-Auftrag geben, der Gelder aus der Radio- und Fernsehabgabe erhält. Auf diese Weise sollen dem Publikum analog zum Regionalfernsehen flächendeckende regionale Informationen angeboten werden.

Verzichten will der Bundesrat künftig auf diejenigen Konzessionen, die einen Leistungsauftrag für die Sender vorschreiben, im Gegenzug aber keine Finanzierung über Gebührengelder enthalten. Weiterhin möglich ist es für lokale Sender, ohne Leistungsauftrag und ohne Gelder aus der Abgabe zu arbeiten - sie müssen einzig dem Bakom ihre Programme melden.

Die Versorgungsgebiete sollen neu wie folgt festgelegt werden: zwei in der Region Bern, eines in Solothurn-Olten, eines im Aargau, zwei in Basel, drei in der Innerschweiz, fünf im Grossraum Zürich, zwei in der Ostschweiz und vier in der Genferseeregion.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 9. Dezember 2021. Anfang 2023 will das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Konzessionen öffentlich ausschreiben. Sie werden Anfang Januar 2025 in Kraft treten und für zehn Jahre gelten.

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