Bundesrat kontert Täuschungsvorwurf im Abstimmungsbüchlein
Gegner des Covid-19-Gesetzes bemängeln, dass im Abstimmungsbüchlein nur der Grunderlass des Gesetzes abgedruckt ist. Der Bundesrat kontert die Vorwürfe.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Schwyz wurde eine Abstimmungsbeschwerde gegen das Covid-19-Gesetz eingereicht.
- Sie bemängeln, dass nur der Grunderlass des Gesetzes abgedruckt worden sei.
- Der Bundesrat bezog in einer Mitteilung nun klar Stellung.
Verschiedene Gegner des Covid-19-Gesetzes bemängeln, dass im Abstimmungsbüchlein nur der Grunderlass des Gesetzes vom 25. September abgedruckt ist. In Schwyz (SZ) wurde deswegen eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht.
Gegenstand der Abstimmung sei das Covid-19-Gesetz, wie es vom Parlament am 25. September 2020 verabschiedet wurde, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag publizierten Antwort. Nationalrat Jean-Luc-Addor (SVP/VS) hatte eine Interpellation eingereicht. Dieser stellt die Frage in den Raum, ob die Schweizerinnen und Schweizer mit den Abstimmungserläuterungen getäuscht worden seien.
Die Regierung kontert
Die Regierung verneint dies klar. «Die vom Parlament nach dem 25. September 2020 beschlossenen Änderungen des Gesetzes unterstanden oder unterstehen jeweils separat dem Referendum, das bisher jedoch nicht ergriffen wurde». Diese Änderungen seien also formell nicht Gegenstand der Abstimmung.
Der Bundesrat gibt aber zu bedenken, dass alle Aktualisierungen des Gesetzes seit September auf den Grunderlass angewiesen seien. Würde dieser in der Volksabstimmung abgelehnt, könnten die Änderungen darum ebenfalls nicht mehr weiterbestehen. Darauf habe der Bundesrat in den Abstimmungserläuterungen und bei weiteren Informationsanlässen hingewiesen.
Gegner fordern Sistierung
Die Schwyzer Kantonsregierung und das Bundesgericht werden sich damit befassen müssen, weil 38 Personen in Schwyz eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht haben. Die Beschwerdeführer verlangen eine Sistierung der eidgenössischen Abstimmung vom 13. Juni.