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Bundesrat verlängert Corona-Erwerbsersatz in gewissen Fällen

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Bern,

Der Bundesrat gab heute bekannt, dass die Corona-Erwerbsausfallentschädigung teilweise bis Ende 2021 verlängert wird. Dies trifft auf vier Situationen zu.

berset lockerungsschritt coronavirus
Gesundheitsminister Alain Berset. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat gab bekannt, dass der Corona-Erwerbsersatz teilweise weitergeführt wird.
  • Entschädigungen werden in vier Situationen bis Ende 2021 zugesprochen.
  • Die Entscheidung, wie es für Selbständige und Arbeitgeber weiter geht, steht noch aus.

Gewisse direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffene Erwerbstätige können länger als geplant Erwerbsausfallentschädigung beziehen. Der Bundesrat hat am Freitag die eigentlich nächste Woche auslaufende Hilfe bis Ende 2021 verlängert. Der Bundesrat passte die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall entsprechend an.

Vier Situationen werden weiterhin entschädigt

Somit kann die Corona-Entschädigung in vier bestimmten Situationen auch nach dem 16. September ausgerichtet werden, wie die Regierung mitteilte. Betroffene müssen ab Mitte kommender Woche bei ihrer Ausgleichskasse einen neuen Antrag einreichen.

Ausgleichskasse
Ausgleichskasse stellt Lohnersatz-Gelder zur Verfügung. - keystone

Die Verlängerung betrifft Personen, die sich auf Anordnung einer Behörde in Quarantäne begeben müssen und nicht mehr arbeiten können. Reisende hingegen, die nach der Rückkehr aus einer Risikoregion unter Quarantäne gestellt werden, haben keinen Anspruch auf die Zulage. Respektive nur dann, wenn ihre Destination zum Zeitpunkt der Abreise noch nicht auf der Risiko-Liste war. Der Anspruch im Quarantänefall liegt bei zehn Taggeldern.

Weiterhin profitieren können auch Eltern, deren Kinder nicht von Dritten betreut werden können. Dies kann der Fall sein, wenn Schulen, Kindergärten oder Betreuungseinrichtungen geschlossen sind respektive unter Quarantäne stehen.

Selbständige haben weiterhin Erwerbsersatz

Corona-Erwerbsersatz beziehen dürfen weiterhin auch Selbstständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltungen verboten wurden. Muss eine Bar oder ein Club schliessen, besteht der Anspruch laut dem Bundesrat für die Dauer der Schliessung.

Club
Der Badener Club Kiste schliesst im Juni seine Tore. - Kiste Baden

Und schliesslich haben Selbstständigerwerbende auch bei einem angeordneten Veranstaltungsverbot Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Dies im Falle, wenn sie für diese Veranstaltung tätig gewesen wären. Die Taggelder decken dabei die Tage ab, an denen die Veranstaltung hätte stattfinden sollen und die Vorbereitungszeit.

Entscheid für Arbeitgeber steht weiter aus

Zurzeit gebe es noch keinen Entscheid darüber, was bei Selbständigen oder bei Arbeitgebern passiert. Das sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien.

Die Unterstützung für Selbstständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Tätigkeit erheblich eingeschränkt ist, wird derzeit im Parlament diskutiert. Dort sind zahlreiche Vorstösse eingegangen, die für Selbständige mehr finanzielle Hilfe fordern.

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Mehr Sicherheit trotz Coronavirus: Reisebüros setzen auf «Rundum-Sorglospakete». - keystone

Das Gesetz dazu soll voraussichtlich Ende Monat in Kraft treten. Je nachdem, was das Parlament beschliesst, könnten die Leistungen rückwirkend per 17. September 2020 eingeführt werden.

Hilfe für Selbstständige wurde gestoppt

Der Bundesrat hatte die Hilfe für Selbstständigerwerbende im Juni vorübergehend gestoppt. Der Entscheid stiess bei verschiedenen Akteuren auf Kritik. Parlamentskommissionen sowie die Veranstaltungsbranche gelangten an den Bundesrat und verlangten eine Verlängerung.

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