Bundesrat will staatliche Lösung für Patientendossier
In der Schweiz haben nur wenige Menschen ein elektronisches Patientendossier – das soll sich nun ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Das elektronische Patientendossier (EPD) soll künftig eine zentrale Rolle spielen.
- Und die Effizienz des Gesundheitssystems steigern.
- Revidiert wird das Ganze in zwei Schritten, so der Bundesrat.
Der Bund will eine Plattform zur Verfügung stellen zur digitalen Ablage von Gesundheitsdaten. Das elektronische Patientendossier (EPD) soll automatisch eröffnet werden. Ausser, man widerspricht explizit. Bisher haben rund 72'000 Menschen ein EPD.
Eine Übergangsfinanzierung zur Verbreitung und Förderung des EPD wurde im Frühjahr 2024 vom Parlament verabschiedet. Sie tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Der Bund kann damit Anbieter unterstützen, bis die Massnahmen der umfassenden Revision beschlossen und umgesetzt sind.
Umfassende Revision vorgeschlagen
Um das elektronische Patientendossier weiter zu verbessern, schlägt der Bundesrat zudem eine umfassende Revision des EPD-Gesetzes vor. Diese hatte der Bundesrat im Sommer 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Die Auswertung der Stellungnahmen hat ergeben, dass sie auf breite Zustimmung stösst.
Heute Freitag wurde zudem entschieden, dass die technische Infrastruktur des EPD neu zentralisiert vom Bund zur Verfügung gestellt werden.