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Bundesrat will Wolfsregulierung vorerst nicht weiter verschärfen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat lehnt die Pläne der Ständeratskommission ab, den Kantonen mehr Kompetenzen für Wolfsabschüsse zu geben.

Wolf
Der Präsident des kantonalen Walliser Jägerverbands warnt vor falschen Erwartungen an die Wolfsregulierung: «Es wird uns niemals gelingen, diesen Winter über zwei Drittel der Walliser Wölfe zu entfernen», so Pascal Vuignier. Bei der Wolfsregulierung spricht sich der Bundesrat dagegen aus, den Kantonen erweiterte Kompetenzen für Abschüsse zu geben und lehnt die entsprechenden Pläne der Ständeratskommission ab. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Kantone sollen vorderhand nicht mehr Kompetenzen erhalten, um Abschüsse von Wölfen zu bewilligen. Dieser Meinung ist der Bundesrat. Er lehnt entsprechende Pläne der zuständigen Ständeratskommission ab.

Die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S) fordert mit einer Motion «eine regional differenzierte Bestandesregulierung mit weniger Bürokratie». Zudem solle der Bundesrat prüfen, ob die Kantone wolfsfreie Zonen bestimmen können. Dies würde eine neuerliche Anpassung des erst vor Kurzem geänderten Jagdgesetzes bedingen. Der Ständerat debattiert in Kürze darüber.

Der Bundesrat lehnt die Forderungen ab, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zum Vorstoss schreibt. Die angepassten Bestimmungen sollten ihre Wirkung entfalten, bevor weitere Anpassungen geprüft werden. «Sollten die Ziele der revidierten rechtlichen Grundlagen nicht erreicht werden können, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit zusätzliche Massnahmen prüfen.»

Bundesrat will Wolfschutz in Berner Konvention erneut herabstufen

Offen ist der Bundesrat jedoch dafür, den Schutz des Wolfs im Rahmen der Berner Konvention von «streng geschützt» auf «geschützt» herabzustufen. Diesen Antrag hatte die Schweiz bereits 2022 ohne Erfolg gestellt.

Ende September sprachen sich die Mitgliedstaaten der EU ebenfalls für eine Lockerung des Wolfsschutzes aus. Ziel ist ebenfalls eine Herabstufung von «streng geschützt» auf «geschützt». Die Schweiz werde diesen Antrag unterstützen, so der Bundesrat.

Revidiertes Jagdgesetz erlaubt Eingreifen in Wolfsbestände

Das im Dezember 2022 revidierte Jagdgesetz ist laut dem Bundesrat jedoch mit beiden Schutzstatus des Wolfs vereinbar. Die Revision ermöglicht den Kantonen, unter bestimmten Bedingungen proaktiv in die Wolfsbestände einzugreifen.

Dadurch haben die Kantone einen grösseren Handlungsspielraum bei der Regulierung und können bereits tätig werden, bevor es zu Schäden oder zu schadenstiftendem Verhalten von Wölfen kommt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Wölfe durch die präventive Regulierung wieder scheuer werden, wie er schreibt.

Kommentare

User #2752 (nicht angemeldet)

Ich würde den Bundesrat regulieren.

User #1199 (nicht angemeldet)

Es sind schon zu viele Luchse unrechtmässig abgeschossen worden. Nicht jedes Tier mit vier Beinen ist auch gleich ein Wolf………sollte auch den Wildhütern und Jägern beigebracht werden.

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