Bundesstrafgericht spricht UBS im Fall Bulgaria frei
Das Bundesstrafgericht hat die Grossbank UBS freigesprochen und senkt zudem Strafen für zwei Angeklagte.
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die UBS in dem von der Credit-Suisse übernommenen Bulgaria-Fall freigesprochen. Die Strafen von zwei weiteren Angeklagten hat sie gesenkt. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Dispositiv hervor.
Die ursprünglich angeklagte Credit-Suisse wurde Ende Juni 2022 erstinstanzlich wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Straftatbestand der qualifizierten Geldwäscherei zu einer Busse von zwei Millionen Franken und zur Zahlung einer Ersatzforderung von 19 Millionen Franken verurteilt.
Versäumnisse bei Überwachung festgestellt
Die Strafkammer stellte beim Geldinstitut Versäumnisse bei der Überwachung der Bankbeziehungen mit der bulgarischen Mafia und bei der Überwachung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Zeitraum von Juli 2007 bis Dezember 2008 fest.
Die zwei weiteren Angeklagten wurden zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 29 Monaten und einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Es handelt sich um einen ehemaligen Banker und den Vertrauten des Mafia-Bosses.