Coronagelder: Ferrari-Händler muss 250’000 Stutz zurückzahlen!

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Bern,

Die Berner Autohändlerin Németh AG soll 250'000 Franken Kurzarbeitsentschädigung zurückerstatten. Zuvor wurden Stundenabrechnungen zu spät eingereicht.

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Ein Ferrari. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ferrari-Händlerin aus Bern muss 256'000 Franken Kurzarbeitsgeld zurückzahlen.
  • Entsprechende Stundenabrechnungen wurden zu spät eingereicht.
  • Ein Einspruch wurde abgelehnt.
  • Ebenso besteht der Verdacht auf Unstimmigkeiten.

Die Automobile Németh AG in Hinterkappelen, ein Händler für Luxusmarken wie Ferrari, geriet ins Visier des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).

Der Grund: Bei den Stundenabrechnungen zur Rechtfertigung von Kurzarbeitsentschädigungen während der Corona-Pandemie hatte es Unstimmigkeiten gegeben. Darüber berichtet die «Berner Zeitung».

Die Garage bezog insgesamt 407'000 Franken Kurzarbeitsentschädigung. Bei einer Kontrolle im März 2021 konnte sie jedoch nicht alle nötigen Belege vorlegen. Es war nicht ersichtlich, dass die Angestellten während der Kurzarbeit auch nicht arbeiteten. Nachträgliche Unterlagen akzeptierte das Seco nicht.

Hast du während der Corona-Pandemie Kurzarbeit geleistet?

256'000 Franken forderte das Sekretariat daraufhin zurück. Németh wehrte sich juristisch, unterlag aber sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht als auch dem Bundesgericht.

Streit um Nachweise

Die Garage betonte, sie verfüge über ein Zeitstempelsystem für alle Angestellten. Bei der Seco-Kontrolle sei es jedoch zu einem Missverständnis gekommen.

Der Anwalt der Németh AG kritisiert gegenüber der «Berner Zeitung» die Gerichtsentscheidung als «formalistisch und stossend».

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Viele Unternehmen hätten ohne eine Kurzarbeitsentschädigung Mitarbeiter entlassen müssen. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Zu allem Überfluss fand das Seco in den nachgereichten Unterlagen jedoch auch noch Unstimmigkeiten.

So wurde demnach für einen Mitarbeiter Kurzarbeit an Tagen geltend gemacht, an denen er nachweislich gearbeitet hatte.

Der Rechtsbeistand betonte, seine Mandantin habe nie beabsichtigt, unberechtigte Leistungen zu beantragen.

Ein entsprechendes Strafverfahren in diesem Fall wurde sistiert. «Andere Gerichtsverfahren, die das Strafverfahren beeinflussen können», sind laut «BZ» unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft der Grund dafür.

Kommentare

User #4321 (nicht angemeldet)

Diejenigen die die Gelder vergaben sollten einen Teil davon übernehmen aus dem privaten Vermögen

User #2606 (nicht angemeldet)

Kleiner Tipp an die Vermittler, das ist schon kein Geldwäschsalo mehr, das ist schon eine Geldwäschereifabrik!

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