Coronavirus: Ab heute benötigen Einreisende einen negativen Test

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Bern,

Ab heute Montag gilt wegen des Coronavirus in der Schweiz ein neues Einreiseregime. Nebst einem Pflicht-PCR-Test kann die Quarantäne verkürzt werden.

Coronavirus
Einreisende in die Schweiz müssen, falls sie sich in einem als Risiko-Gebiet definierten Land aufgehalten haben, in Quarantäne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 8. Februar müssen Einreisende in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Die Quarantäne kann unter Umständen von 10 auf 7 Tage verkürzt werden.

In der Schweiz gelten wegen der Pandemie des Coronavirus ab Montag für Reisende aus dem Ausland teils schärfere Bestimmungen. Alle müssen einen negativen Test vorweisen. Eine Quarantäne darf unter Umständen von zehn auf sieben Tage verkürzt werden.

Negativer Test auf Coronavirus vor Abflug vorweisen

Der Bundesrat hatte vor anderthalb Wochen das neue Grenzregime bekannt gegeben. Einen negativen PCR-Test vorweisen muss jede Person, die per Flugzeug in die Schweiz oder aus einem Risikoland einreist. Der Test muss vor dem Abflug in die Schweiz vorliegen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Zudem werden ab sofort die Daten von fast allen Einreisenden systematisch erfasst. Egal ob sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Der Bund schaffte dafür ein neues elektronisches Formular. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Grenzgänger.

Grenze Schweiz Coronavirus
Bisher mussten Personen wegen des Coronavirus für zehn Tage in Quarantäne, die aus Risiko-Gebieten in die Schweiz eingereist waren. - Keystone

Im Umgang mit Quarantänen aufgrund des Coronavirus beschloss die Landesregierung dagegen eine Lockerung. Die zehntägige Quarantäne kann neu auf sieben Tage verkürzt werden. Diese gilt nach wie vor nach Kontakt zu einer infizierten Person und Einreise aus einem Risikogebiet.

Voraussetzung für die Kürzung ist, dass sich die betroffene Person nach sieben Tagen testet und das Resultat negativ ist. Nötig ist zudem eine Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Quarantänen gelten auch für Kinder.

Weniger Reiseverkehr erwartet

Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne muss die Person jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1.5 Metern einhalten, ausser sie hält sich in der eigenen Wohnung oder etwa in einem Hotel auf.

Die Fluggesellschaften rechnen aufgrund der neuen Reiseregeln mit weniger Passagieren. Die Swiss etwa fuhr den Flugbetrieb weiter zurück. In Genf wurde der Flugbetrieb bis Ende Februar auf ein «absolutes Minimum» reduziert. Auch in Zürich wurden weitere Flüge gestrichen.

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