Coronavirus: Auch Freiburg verkürzt Quarantänefrist
Das BAG empfiehlt nur noch sieben Tage Quarantäne für enge Kontakte von Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Der Kanton Freiburg reagiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Freiburg gilt ab Montag eine verkürzte Quarantänefrist.
- Ensprechend der Empfehlung des BAG beträgt sie neu nur noch sieben statt zehn Tage.
- Von der Quarantäne befreit sind frisch geimpfte Personen.
Auch der Kanton Freiburg folgt den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und verkürzt die Quarantänefrist. Sie beträgt ab Montag neu noch sieben statt zehn Tage.
Die Quarantäne wird auf die Kontaktpersonen mit dem höchsten Infektionsrisiko ausgerichtet. Das heisst auf diejenigen, die mit der positiv auf das Coronavirus getesteten Person leben oder in intimem Kontakt gestanden haben. Das teilten die Gesundheitsbehörden des Kantons am Sonntag mit.
Von der Quarantäne befreit werden Menschen, deren letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erfolgt ist. Ausgenommen sind ebenfalls Personen, die seit weniger als vier Monaten genesen sind. Diesen Kontaktpersonen empfiehlt der Kanton, sich vier bis sieben Tage nach dem letzten Corona-Kontakt testen zu lassen. Zudem sollen sie während sieben Tagen bei jedem Kontakt mit anderen eine Maske zu tragen.
Weiterhin viele Fälle mit dem Coronavirus
Die Zahl der Infektionen mit Covid-19 sei im Kanton weiterhin sehr hoch. Es waren 1108 Fälle am letzten Tag des Jahres 2021 und 886 Fälle am Neujahrstag. Auch, wenn detaillierte Daten fehlten, sei es angesichts der Rückverfolgungsdaten sicher, dass sich die Omikron-Variante im Kanton schnell ausbreite.
Die derzeit vorliegenden Daten deuteten aber auf eine kürzere Inkubationszeit der Ansteckungen mit der Omikron-Variante (Medianzeit drei Tage) hin. Zudem wird von einer hohen Ansteckungsfähigkeit zu Beginn der Infektion ausgegangen.
Vor Freiburg waren die Kantone Zug, Tessin, Genf, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura den BAG-Empfehlungen für eine verkürzte Quarantänefrist gefolgt.