Coronavirus: Bund prüft Sonderregelungen für Geimpfte
Wer in Israel gegen das Coronavirus geimpft ist, erhält einen Grünen Pass und profitiert von Vorteilen. Auch der Bund prüft mögliche Regelungen für Geimpfte.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer in Israel geimpft ist, erhält den Grünen Pass und damit Vorteile.
- Impfgegner kritisieren dies als illegitimes Druckmittel der Regierung.
- Auch in der Schweiz werden derzeit Regelungen für Geimpfte geprüft.
Mit dem Grünen Impfpass kehrt in Israel während der Krise des Coronavirus wieder etwas Normalität ein. Doch die Vorteile im Impf-Vorreiter-Land gelten nur für die Geimpften.
Heisst: Fitnessstudios, Restaurants, Kultureinrichtungen, Schwimmbäder und andere Sporteinrichtungen dürfen wieder besucht werden – aber nur, wenn man die Spritze erhalten hat.
Zurzeit prüft auch der Bund mögliche Regelungen. Involviert sind gemäss Ingrid Ryser, Informationschefin des Bundesamt für Justiz, nebst dem BJ das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Zudem das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte.
Wie der «Blick» heute Morgen schreibt, diskutiert auch der Bundesrat über eine Sonderbehandlung nach Impfstatus.
Geprüft werden gemäss Ryser sowohl Regelungen, um die Ungleichbehandlung auszuschliessen, als auch Regelungen, um die Ungleichbehandlung explizit zuzulassen. «Beispielsweise um künftige Lockerungen der aktuell bestehenden Einschränkungen begleiten zu können oder die Schutzkonzepte entsprechend anzupassen.»
Grundsätzlich sei auch hierzulande nicht ausgeschlossen, dass gegen das Coronavirus geimpfte und nichtgeimpfte Personen anders behandelt werden können, so Ryser. Denn es gelte das «Prinzip der Privatautonomie».
Heisst: Im Verhältnis zwischen zwei Privatpersonen hat jede Person die Freiheit zu entscheiden, mit wem man einen Vertrag abschliessen will. Das gilt für Coiffeur- oder Restaurantbesuche ebenso wie für Grossveranstaltungen.
Gesundheitsdaten besonders geschützt
Doch so einfach ist es nicht: Da es sich bei Impfdaten um Gesundheitsdaten handelt, ist auch der Bereich des Persönlichkeitsschutzes betroffen. Diese Daten sind gemäss Ryser besonders geschützt und dürfen «nicht ohne Weiteres herausverlangt werden».
Als Herausgabe-Grund komme lediglich eine gesetzliche Grundlage oder die Einwilligung der betroffenen Person infrage. Oder aber es besteht ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse an der Datenbearbeitung.
Bei Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen wäre zudem eine gesetzliche Regelung notwendig, sollten Geimpfte und Nichtgeimpfte anders behandelt werden dürfen.
Eine rechtliche Beurteilung der Ungleichbehandlung von geimpften und nichtgeimpften Personen sei aber ohnehin noch zu früh. Dies liege daran, dass es noch viele offene Fragen über die Wirksamkeit der Impfung gebe. Etwa, ob die Impfung verhindern könne, dass Geimpfte das Virus weitergeben können oder nicht. Dies ändere auch die rechtliche Beurteilung, so Ryser.
Coronavirus: Impfpass löst heisse Debatte aus
In Israel, mit 9,3 Millionen Einwohnern, sind bereits 3,2 Millionen Menschen geimpft. Sie dürfen bereits jetzt die Vorteile geniessen. Inzwischen kann sich jeder Bürger im Alter ab 16 Jahren gegen das Coronavirus impfen lassen.
Benachteiligt fühlen sich hingegen Impfgegner: Sie kritisieren die Vorteile, die der Grüne Pass ermöglicht, als ungerecht und illegitimes Druckmittel der Regierung.
Auch hierzulande dürfte ein solcher Corona-Impfpass zur Debatte stehen. Denn Unternehmen, Läden und Restaurants hoffen, schnellstmöglich zurück zur Normalität zu finden. Auf der anderen Seite dürften sich Nicht-Impfwillige unterdrückt fühlen.