Coronavirus: Darum ist Zertifikatspflicht verfassungskonform
Der Bundesrat will die Zertifikatspflicht für das Coronavirus ausweiten, Gastrosuisse hält das für «verfassungswidrig». Ein Rechts-Professor widerspricht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zertifikatspflicht soll auf Innenräume ausgeweitet werden.
- Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften ist aber absolut verfassungskonform.
Der Bundesrat will die Zertifikatspflicht ausweiten. Neu soll das 3G-Prinzip (genesen, geimpft, getestet) auch für die Innenräume von Beizen, für Fitnesscenter und Zoos gelten. Die Tests auf das Coronavirus müssen ab Oktober ausserdem aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Ein Restaurant- oder Fitnesscenterbesuch würde Ungeimpfte also jedes Mal zusätzlich mindestens 60 Franken kosten.
Gastrosuisse Präsident Casimir Platzer probt deshalb den Aufstand und verkündete an der eiligst einberufenen Medienkonferenz: «Diese Ausweitung ist verfassungswidrig!» Es gebe weder eine ausreichende gesetzliche Grundlage, noch sei das Rechtsgleichheitsgebot gewährleistet.
Rechtsprofessor widerspricht Gastrosuisse-Präsident
Dem widerspricht Axel Tschentscher: «Die Ausweitung der Zertifikatspflicht ist nicht verfassungswidrig», so der Professor für Staatsrecht und Verfassungsgeschichte an der Universität Bern.
Das Epidemiegesetz, über welches das Stimmvolk 2013 abgestimmt hat, biete eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Und auch das Argument der Rechtsgleichheit lässt Tschentscher nicht gelten.
Coronavirus: Unterscheidung sogar notwendig
«Geimpfte und Genesene haben im Vergleich zu Ungeimpften keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen.» Beschränkungen dürfen für sie also nur aufrechterhalten werden, soweit sie zur Pandemiebekämpfung nötig sind.
Und weiter: «Die Differenzierung ist verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten: Artikel 8 Abs. 1 der Bundesverfassung verlangt, dass Gleiches gleich, aber Ungleiches ungleich behandelt wird.» Man könne also Geimpfte nicht gleich wie Ungeimpfte behandeln.
Casismir Platzer und den Beizen-Besitzer stehe es natürlich frei, vor Gericht zu ziehen, so Tschentscher. «Das Ergebnis dürfte aber jetzt schon klar sein.»