Coronavirus: Das droht den «Wir machen auf»-Beizern und -Gästen

Schon 125 Gastrobetriebe wollen heute Montag trotz Coronavirus ihre Türen öffnen. Wer die Öffnung durchzieht oder als Gast einkehrt, dem drohen harte Strafen.

Coronavirus
Wegen des Coronavirus bleiben die Beizen geschlossen. Wer trotz Verbots öffnet, kann hart bestraft werden. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Über 100 Restaurants, Bars und Cafés wollen heute Montag trotz Verbots öffnen.
  • Beizer, die öffnen, riskieren, in Zukunft kein Restaurant mehr betreiben zu dürfen.
  • Den Gästen drohen Bussen bis zu 10'000 Franken.

Die Restaurants bleiben geschlossen – eigentlich. Heute Montag haben über 100 Gastrobetriebe angekündigt, ihre Türen trotz Corona-Verbot zu öffnen. Das kann schwere Folgen haben.

Wer sich nämlich den Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus tatsächlich widersetzt und seine Beiz öffnet, dem droht eine harte Strafe: «Je nach Kanton riskieren die Wirte, in Zukunft kein Restaurant mehr betreiben zu dürfen», erklärt der Zürcher Rechtsexperte Martin Steiger.

Coronavirus - Schweiz Beizen
Ab dem 22. Dezember mussten wegen des Coronavirus alle Restaurants in der Schweiz schliessen. - dpa

Die Beizer können zudem laut dem Anwalt gemäss den Strafbestimmungen der Covid-19-Verordnung «besondere Lage» bestraft werden. Im Kanton Bern drohen eine Anzeige oder die Betriebsschliessung, wie Polizeisprecher Patrick Jean am Montag sagt.

Rechtsexperte: «Gästen droht vor allem Ansteckung mit Coronavirus»

Doch auch Gäste, die verbotenerweise geöffnete Restaurants besuchen, kommen nicht ungeschoren davon: «Gästen droht eine Busse gemäss den Strafbestimmungen im Epidemiengesetz.»

Die Busse könne bis zu 10'000 Franken betragen – das wäre aber die Höchstbusse. «Wenn eine Busse ausgesprochen würde, läge diese voraussichtlich deutlich tiefer», vermutet Steiger. «Auch gehe ich davon aus, dass sich die Strafverfolgung in erster Linie gegen fehlbare Wirte richten würde.»

Das sieht auch die Rechtslage im Kanton Bern vor. Auf Anfrage von Nau.ch erklärt Patrick Jean: «Eine Anzeige von Gästen alleine aufgrund des Restaurantbesuchs ist nach der derzeit geltenden Rechtslage nicht vorgesehen.» Das gelte aber nur, sofern alle Schutzmassnahmen eingehalten würden.

Finden Sie eine Busse für Gäste gerechtfertigt?

Rechtsexperte Steiger betont: «Gäste riskieren in erster Linie, sich und viele andere für ihre Dummheit mit Ansteckungen zu bestrafen.» Restaurants seien schliesslich aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr geschlossen.

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