Coronavirus: Diese Bussen drohen ab sofort bei Verstössen
Der Bund greift im Kampf gegen das Coronavirus bei Regel-Verstössen härter durch. Ab heute Montag drohen Bussen von bis zu 200 Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab heute gilt in der Schweiz ein neues Corona-Bussenregime.
- Wer Zuhause ein Treffen mit mehr als fünf Personen organisiert, zahlt 200 Franken Busse.
- Bei Verstössen gegen die Maskenpflicht im ÖV beträgt die Busse 100 Franken.
Ab heute wird es teuer für alle, die mit den Corona-Regeln lasch umgehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein neues Bussen-Regime vorgestellt, das ab heute gilt.
Im privaten Rahmen dürfen sich nicht mehr als fünf Personen treffen. Wer dennoch eine Privatparty mit mehr als 5 Personen organisiert, riskierte eine Busse von 200 Franken. Wer daran teilnimmt, muss 100 Franken zahlen.
Treffen sich im öffentlichen Raum mehr als fünf Personen, wartet bei einer Kontrolle eine Busse von 50 Franken.
100 Franken-Busse im ÖV
Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und an Bahnhöfen, Flughäfen und Bushaltestellen gilt zwar schon länger. Doch jetzt ist klar: Wer die Maske dort nicht trägt, muss ab heute 100 Franken Busse zahlen.
Trägt jemand die Maske falsch, gilt bei den Polizisten das Prinzip der Verhältnismässigkeit, wie diverse Korps gegenüber Nau.ch erklären.
Klar ist seit heute auch, wie teuer ein Verstoss gegen die Maskenpflicht an einer Demo zu stehen kommt. 100 Franken muss bezahlen, wer sich in der Menschenmenge nicht daran hält.
Auch in den Hotels, in denen die Restaurants wegen des Coronavirus nur für die Hotelgäste geöffnet bleiben dürfen, wird durchgegriffen. Wer im Hotelrestaurant oder an der Hotelbar im Stehen etwas trinkt oder isst, wird mit 100 Franken gebüsst.
Zünftig aufs Ferienbudget schlagen kann auch, wer bei der Einreise aus einem Risikogebiet keinen PCR-Test aufweisen kann. 200 Franken beträgt der Strafzettel in diesem Fall.
Coronavirus: Polizei darf ins Wohnzimmer kommen
Die Polizei darf bei klaren Hinweisen gegen Verstösse zu den Regeln des Coronavirus bis ins Wohnzimmer vordringen. «Die Strafprozessordnung erlaubt den Eintritt, wenn Gefahr im Verzug und zu vermuten ist, dass im Haus eine Straftat begangen wird.» So erklärte Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel bereits bei der 10er-Regel die Rechtslage.
Die Polizei müsse aber über handfeste Hinweise verfügen, dass sich mehr als fünf Personen in der Wohnung aufhalten.
Selbst dann, wenn die Polizei tatsächlich an der Tür klingelt, dürfen die Polizisten nicht einfach alles machen. «Das Grundrecht auf Schutz der Wohnung verlangt zudem, dass der Zutritt verhältnismässig ist», so Schefer.