Coronavirus: Droht Ordnungsbusse auch bei falschem Maskentragen?

Miguel Pereiro
Miguel Pereiro

Bern,

Bei Nichteinhalten der Massnahmen gegen das Coronavirus drohen Bussen. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn man eine Maske falsch trägt?

Coronavirus
Nicht alle tragen die Maske zum Schutz vor dem Coronavirus richtig. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Februar werden Maskensünder mit Ordnungsbussen gebüsst.
  • Das oberste Gebot der Polizei in Sachen Corona-Bussen lautet dennoch Verhältnismässigkeit.
  • Diese gilt auch beim Büssen von Personen, die die Maske falsch tragen.

Ab Montag ist es nun so weit: Wer an einer Haltestelle oder im Bus keine Maske trägt, kann direkt eine Ordnungsbusse von 100 Franken kassieren. Damit kann die Polizei neu bei Verstössen im öffentlichen Verkehr, sowie an Bahnhöfen und Haltestellen sofort reagieren.

Doch eine Frage drängt sich vielen Nau.ch-Lesern besonders auf: Wie steht es um Personen, welche die Maske zum Schutz vor dem Coronavirus nicht richtig tragen?

So schreibt Leser Peter M.: «Wird der, welche die Maske nur über seinen Mund und nicht über seien Nase trägt nicht gebüsst? Wer die Maske am Handgelenk trägt jedoch schon?»

Die Variationen sind dabei vielfältig: Nur über dem Kinn, an einem Ohr baumelnd oder nur den Mund bedeckend. Werden auch diejenigen zur Rechenschaft gezogen, welche die Maske falsch tragen?

Die Nachfrage bei den Polizeikorps zeigt: So wirklich damit beschäftigen will sich keiner.

Verhältnismässigkeit und Augenmass

In allen angefragten Kantonen steht die Verhältnismässigkeit an erster Stelle. Doch zu konkreten Beispielen will sich niemand äussern. Anfragen dazu werden teilweise als unseriös abgetan und bleiben unbeantwortet.

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Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, rutscht während der Pressekonferenz die Maske mehrmals unter die Nase. - Youtube / Der Schweizerische Bundesrat

Die Kantonspolizei Basel-Stadt spricht von guten Erfahrungen seit März, weswegen man weiterhin gleich vorgehen will: «Mit Verhältnismässigkeit und Augenmass.» Eine fehlbare Person werde im Gespräch auf geltende Massnahmen und korrektes Verhalten hingewiesen. Bei Renitenz müsse die Person mit Konsequenzen rechnen.

Auch in Bern setzt die Polizei bei den Kontrollen auf den Dialog. Es werde das Gespräch gesucht, auf Versäumnisse aufmerksam gemacht und versucht, Einsicht zu wecken. Jeder Einzelfall werde isoliert und mit Augenmass beurteilt.

Maske Coronavirus
Zahlreiche Leute tragen ihre Schutzmaske mindestens zeitweise unter dem Kinn. Der Schutz vor dem Coronavirus ist damit nicht gewährt. - Keystone

«Ziel der Verordnung ist nicht das Ausstellen von Bussen, sondern die Eindämmung des Coronavirus», so Polizeisprecherin Isabelle Wüthrich.

Neues Bussen-Regime im Kampf gegen das Coronavirus

Rigoroser geht die Polizei bei unerlaubten Versammlungen vor. Wer etwa eine Geburiparty mit 10 Personen schmeisst, kann als Organisator eine Busse von 200 Franken kassieren. Auch den Teilnehmern drohen je 100 Franken Busse.

Können Sie die neue Bussenverordnung des Bundesrats nachvollziehen?

Neu können auch Hotelgäste gebüsst werden. Wer etwa die Sitzpflicht in den Restaurants oder an der Bar ignoriert, kann mit 100 Franken gebüsst werden.

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