Coronavirus: Diese neuen Massnahmen bereitet der Bundesrat vor
Die Reproduktionszahl liegt in der Schweiz wieder über 1. Schon am 13. Januar könnte der Bundesrat verschärfte Massnahmen gegen das Coronavirus ergreifen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der R-Wert ist in der Schweiz wieder über 1 gestiegen.
- Nun holt sich der Bundesrat die Meinungen der Kantone zu verschärften Massnahmen ein.
- Diese könnten schon am 13. Januar ergriffen werden.
Die Reproduktionszahl des Coronavirus liegt in der Schweiz gemäss dem BAG wieder über 1. Der aktuellste R-Wert gilt für den 29. Dezember und beträgt 1,04 und liegt damit deutlich über dem angestrebten Ziel von 0,8.
Zudem droht eine Ausbreitung der mutierten Virusvarianten aus Grossbritannien und Südafrika. Am Freitag wurden in der Schweiz in 88 Fällen mutierte Coronaviren nachgewiesen. Experten zufolge ist die britische Variante ansteckender als das bisherige Virus.
Die aktuelle Lage deutet also darauf hin, dass der Bundesrat bald zusätzlich zu den bestehenden Einschränkungen schärfere Corona-Massnahmen ergreifen könnte. Es wurde sogar schon über konkrete weitere Einschränkungen nachgedacht. Dies berichtet «Blick» gestützt auf einen Konsultationsentwurf des Bundesrats an die Kantone berichtet.
Ladenschliessungen und Einschränkung von Kontakten
Der Bundesrat führt verschiedene mögliche Verschärfungen auf. Dazu zählt die Schliessung von Läden und Märkten, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Das Abholen von Bestellungen soll weiterhin erlaubt bleiben.
Auch private Veranstaltungen könnten eingeschränkt werden: Vorgesehen ist, dass sich nur noch höchstens zehn Personen, wobei Kinder mit inbegriffen sind, aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen. Im öffentlichen Raum sollen auch nur noch Treffen von bis zu zehn statt 15 Personen erlaubt sein.
Coronavirus: Massnahmen auch am Arbeitsplatz verschärfen
Auch am Arbeitsplatz sind weitere Massnahmen vorgesehen: Das Arbeiten aus dem Homeoffice könnte überall, wo es mit «verhältnismässigem Aufwand umsetzbar» ist, zur Pflicht werden. Bislang wird dies nur dringend empfohlen.
In den Fällen, wo Homeoffice nicht möglich ist und mehrere Personen in einem Raum arbeiten, soll eine Maskenpflicht gelten. Zudem sollen besonders gefährdete Personen vor dem Coronavirus geschützt werden: Können sie nicht von zu Hause aus arbeiten, haben sie Anrecht auf besonderen Schutz.
Schulschliessungen nicht vorgesehen
Die obligatorischen Schulen sollen möglichst nicht geschlossen werden. Doch den Kantonen wird aufgetragen, sich über weitere Massnahmen für den Notfall Gedanken zu machen. Eine Ausweitung der Maskenpflicht oder Halbklassenunterricht wären beispielsweise möglich.
Sollte die Lage es erforderlich machen, will man bereits ab dem 13. Januar handeln können, so der Bundesrat im Begleitbrief an die Kantone.