Coronavirus: Diese Optionen gibts nun für Beizen, Bars & Clubs
Wegen der ungünstigen Lage rund um das Coronavirus will der Bundesrat die Massnahmen wieder verschärfen. In der Gastronomie drohen drastische Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Die epidemiologische Corona-Lage hat sich in den letzten Wochen deutlich verschlechtert.
- Deshalb will der Bundesrat die Massnahmen weiter verschärfen.
- Im Gastronomiebereich dürfte es zu einer 2G- beziehungsweise 2G-plus-Regel kommen.
Der Bundesrat will die Schrauben bei den Corona-Massnahmen wieder anziehen. Grund dafür ist die epidemiologische Lage, die sich gemäss Gesundheitsminister Alain Berset sehr kritisch sei und sich ungünstig entwickle.
Deshalb werden den Kantonen zwei Varianten vorgeschlagen, die zum Einsatz kommen, falls weitergehende Massnahmen nötig sein sollten. Die erste Variante sieht in Innenbereichen die Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor.
Bei der zweiten Variante sind dort Schliessungen geplant, wo die Maske nicht getragen werden kann. Doch was würden diese Regeln konkret für Beizen, Bars und Clubs bedeuten? Nau.ch klärt auf.
Coronavirus: 2G in Restaurants, aber mit Masken- und Sitzpflicht
Egal für welche Variante sich der Bundesrat schlussendlich entscheidet, dürfte die 2G-Regel in der Gastronomie flächendecken zum Einsatz kommen.
In den Bereichen, in denen aktuell in Innenräumen die 3G-Regel gilt, soll künftig die 2G-Regel gelten. Damit werde gemäss dem Bundesrat das epidemiologische Risiko deutlich reduziert.
Zugleich würde an diesen Orten auch eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation eingeführt. Restaurants oder andere Gastronomiebereiche von Veranstaltungen würden auch unter die 2G-Regelung fallen.
2G-Plus für Bars, Clubs und Veranstaltungen
Auch Aktivitäten ohne Maske und Sitzpflicht wären in der ersten Variante weiterhin möglich. Allerdings wären nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat des Coronavirus vorweisen können.
Diese 2G-plus-Regel würde zum Beispiel Nachtclubs, Bars sowie gewisse sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten betreffen. Dank der zusätzlichen Testpflicht erhofft sich der Bundesrat, dass keine infektiösen Personen an einer Veranstaltung ohne Masken- und Sitzpflicht teilnehmen.
Auch die zweite Variante sieht eine 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor. Im Unterschied zur Variante 1 würden aber alle Bereiche geschlossen, bei denen keine Maske getragen werden kann.