Coronavirus: Diese Zertifikatsregeln gelten ab heute
Ab dem heutigen Montag tritt wegen des Coronavirus die erweiterte Zertifikatspflicht in Kraft. Hier erfahren Sie, wo Sie das Zertifikat bereithalten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab heute gilt in der Schweiz die ausgeweitete Zertifikatspflicht.
- In Beizen, Fitnessstudios, im Zoo und an weiteren Orten gilt die Pflicht.
- Hier erfahren Sie, was sich ab heute alles ändert.
Der Bundesrat hat es beschlossen: Ab heute Montag gilt in der Schweiz die ausgeweitete Zertifikatspflicht. Doch was genau bedeutet das für den Alltag? Nau.ch fasst für Sie die wichtigsten Änderungen zusammen.
Restaurants, Bars und Tanzlokale
Die Innenbereiche von Bars, Restis und Clubs stehen nur noch den Geimpften, Genesenen und Getesteten zur Verfügung. Hinzu kommen private Veranstaltungen, etwa eine Hochzeit, in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Diese Regelung gilt vorerst bis am 24. Januar 2022. Ausgenommen sind die Terrassen der entsprechenden Lokale.
Freizeiteinrichtungen
Dasselbe gilt für Kinos, Zoos, Theater, Bowlingcenter und Casinos. Aber auch Fitnessstudios, Hallenbäder, Indoor-Sportbetriebe, Konzerthallen und Theater müssen sich an die Pflicht halten.
Bei der Arbeit
Der Arbeitgeber darf gemäss Bundesrat nur in Ausnahmesituationen ein Zertifikat verlangen. Bedingung ist, dass das Vorweisen des Zertifikates unabdingbar ist, um Schutzmassnahmen festzulegen. Oder, wenn Testkonzepte umgesetzt werden sollen.
Politische Veranstaltungen
Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind politische Veranstaltungen. Grund für die Ausnahme ist der Grundrechtsschutz, wie aus einer Mitteilung des Bundesrates hervorgeht.
«Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen.»
Auch Selbsthilfegruppen sind ausgenommen. Allerdings gilt es sich bei diesen Veranstaltungen an die herkömmlichen Sicherheitsmassnahmen zu halten.
Veranstaltungen im Freien
Hier bleibt alles beim Alten. «Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht. Kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.» Dies teilt der Bundesrat mit.
Kampf dem Coronavirus
Am besten bereiten Sie sich entsprechend vor. Wer sich die Covid-Cert-App noch nicht heruntergeladen hat, tut gut daran, dies noch zu tun. So kann das Zertifikat ganz einfach auf dem Smartphone aufgerufen werden.