Coronavirus: Grenzwächter lassen Testsünder weiterhin einreisen
Das Wichtigste in Kürze
- Ab sofort müssen Einreisende in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorweisen können.
- Fluggäste ohne gültigen Test werden nicht transportiert.
- Am Schweizer Zoll dürfen Personen ohne Test jedoch weiterhin einreisen.
Kein Test, kein Einsteigen: Neu gilt für alle Flugreisenden in die Schweiz, dass sie einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Aus welchem Land der Reisende in die Schweiz fliegt, spielt dabei keine Rolle.
Einen Test muss auch vorweisen, wer sich in einem Land mit erhöhter Infektionsgefahr aufhielt und per Auto oder ÖV anreist. Einzige Ausnahme: Grenzgänger, die auf dem Landweg anreisen, benötigen keinen Test.
Doch was passiert mit Testsündern, die keinen oder einen ungültigen Test auf das Coronavirus mit sich tragen? Schnelltests etwa sind nicht zugelassen. Am Flughafen endet die Reise damit abrupt, nicht aber am Zoll.
Passagiere ohne Test auf Coronavirus sitzen am Flughafen fest
Wichtig zu wissen: Der Test auf das Coronavirus wird nicht erst bei der Ankunft in der Schweiz kontrolliert. Der Flughafen Zürich betont auf Anfrage, dass die Tests im Abflugland im Bereich des Check-in geprüft werden.
Auch die Polizei ist nur marginal involviert. Die Kantonspolizei Zürich hält fest, dass die Prüfung prioritär bei den Transportunternehmen liege. Die Kapo kontrolliert das Vorhandensein der Tests auf das Coronavirus lediglich mittels Stichkontrollen.
Zuständig sind somit in erster Linie die Airlines. Swiss-Mediensprecherin Karin Müller erklärt, dass das Bodenpersonal die Überprüfung der Tests vornimmt. Somit wurde auch das Online-Check-in angepasst. Ab heute erhalten die Fluggäste online anstelle einer Bordkarte eine Bestätigung, welche sie am Check-in-Schalter vorweisen müssen.
«Wer die Einreisebestimmungen nicht erfüllt, können wir nicht transportieren. Sprich, der Fluggast muss seinen Flug verschieben», stellt Müller klar. Für die Umbuchungen verrechnet die Airline den Fluggästen nichts. Teuer wirds für den Testsünder, wenn er bei seiner Umbuchung nur noch einen Business-Class-Flug erwischt, diese Mehrkosten trägt er selbst.
Auch easyJet überprüft jeweils direkt vor Abflug die erforderlichen Nachweise eines Gastes für das jeweilige Zielland. «Sollten Fluggäste verpflichtende Dokumente nicht vorweisen können, können sie leider nicht befördert werden», erklärt Billig-Airline auf Anfrage.
Grenzwächter bestrafen Einreisende ohne Test lediglich mit Busse
Nicht ganz so rigoros läuft die Überprüfung am Schweizer Zoll. Die Eidgenössische Zollverwaltung EZV führt keine systematischen Kontrollen durch. Stellt sie aber fest, dass Personen aus Risikogebieten im Auto sitzen, werden Test und Einreiseformular kontrolliert.
Brisant: Weist die einreisende Person trotz Pflicht keinen negativen PCR-Test vor, darf sie trotzdem einreisen. «Kann die Person dies nicht nachweisen, melden wir dies der zuständigen kantonalen Behörde», so Sprecherin Tabea Rüdin.
Was dann passiert, liegt nicht mehr in der Zuständigkeit der Grenzwächter. Diese sind lediglich dazu befugt, dem Testsünder eine Ordnungsbusse in die Hand zu drücken. Die Höhe der Busse beträgt beim fehlenden Test-Nachweis 200 Franken. Hat der Einreisende zudem seine Kontaktdaten nicht oder falsch erfasst, drohen zusätzlich 100 Franken Busse.
Wie der Verordnung des Bundesrats zu entnehmen ist, müssen sich die Testsünder unverzüglich auf eigene Kosten testen lassen. Doch auch hier herrschen laschere Vorgaben: Zulässig sind hier auch Schnelltests.