Coronavirus: Hier sind 15 Personen erlaubt – und hier sogar bis 100
Ab kommendem Montag gelten neue Lockerungen im Bezug auf das Coronavirus. Ob Apéro, Fitness oder Kino. Nau.ch erklärt, wo genau wie viele Personen erlaubt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Restaurantterrassen, Kinos, Zoos und Fitnesscenter öffnen in der Schweiz ab Montag wieder.
- Für private Treffen gelten weiterhin drinnen eine 10-Personen-Limite, draussen 15.
- Auch Konzerte und Sportveranstaltungen sind wieder erlaubt.
Darauf hat die Schweiz gewartet! Nach der Arbeit ins Fitnesscenter, um sich auszupowern. Danach in einer kleinen Gruppe draussen ein kühles Bier geniessen.
All das ist ab kommendem Montag wieder möglich. Gestern hat der Bundesrat weitreichende Lockerungen im Bezug auf die Massnahmen gegen das Coronavirus bekannt gegeben.
Doch ziemlich komplex bleibt das mit der Personenbeschränkung weiterhin. Wo gelten denn nun welche Richtlinien, wo darf man sich in wie grossen Gruppen treffen? Nau.ch bringt Licht ins Dunkel.
Wegen Coronavirus zehn Personen drinnen, 15 draussen
Bezüglich der privaten Veranstaltungen ändert sich nichts im Vergleich zur aktuellen Situation. Es gilt weiterhin: In Innenräumen dürfen sich bis zu zehn Personen treffen, draussen 15. Kinder werden mit eingerechnet. Grillpartys im Garten steht damit im kleinen Rahmen nichts im Weg.
Beim Restaurantbesuch gilt derweil wie bereits gegen Ende letzten Jahres eine Limite von jeweils vier Personen pro Tisch. Zwischen den Tischen muss mindestens 1,5 Meter Abstand bestehen, es gilt beim Verlassen des Platzes Maskenpflicht.
Doch auch wenn Restaurantterrassen jetzt wieder offen sind: Ein Geburtstagsfest mit 50 Leuten ist weiter nicht möglich. In der Gartenbeiz gelten nämlich ebenfalls die Regeln, welche für private Anlässe festgesetzt sind. Dasselbe gilt für ähnliche private Feste wie Hochzeiten, Kommunionen oder Taufessen.
Sport und Konzerte: Draussen 100, drinnen 50
Für sportliche Anlässe sowie Konzerte und Kinobesuche gilt wegen des Coronavirus prinzipiell draussen eine Grenze von 100 Zuschauern, drinnen 50.
An einem Openair-Konzert dürfen demnach 100 Menschen teilnehmen, an einem Unihockeymatch einer Profiliga in einer Halle 50. Für Sportveranstaltungen gilt draussen ebenfalls eine Personenlimite von 100 Personen. Wettkämpfe in Amateurligen finden weiter nur ohne Publikum statt.
Zudem gelten für Konzerte und Kinobesuche die altbekannten Sicherheits- und Abstandsregeln. Ausserdem herrscht eine allgemeine Sitz- und Maskenpflicht.