Coronavirus: Skeptiker Stricker drohen wegen Fälschung 5 Jahre Haft
Am Wochenende erzählte Daniel Stricker, dass er das Zertifikat zum Coronavirus für seine US-Reise gefälscht habe. Das könnte nun juristische Konsequenzen haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Corona-Skeptiker Stricker will im Dezember 2021 ein Covid-Zertifikat gefälscht haben.
- Für Urkundenfälschung kann es in der Schweiz bis zu fünf Jahre Haft geben.
- Rechtsexperte Simon Sommer wäre nicht überrascht, wenns zur Strafverfolgung kommen würde.
Daniel Stricker gehört zu den bekanntesten Corona-Skeptikern der Schweiz. Doch 2021 sorgte er mit einer Reise in die USA für Spekulationen, dass er geimpft sein könnte gegen das Coronavirus. Denn: Nur wer doppelt geimpft ist und dies per Zertifikat vorweisen kann, darf zu dieser Zeit in die USA einreisen.
Am vergangenen Wochenende erklärt Stricker dann endlich bei einem Auftritt in Bern, dass er sein Zertifikat zum Coronavirus gefälscht habe. Er habe ein Covid-Zertifikat von jemand anderem genommen, seinen Namen draufgeschrieben und dieses ausgedruckt.
Am Flughafen sei es dann von der Swiss aber nicht eingescannt worden. An Bord hätten die Passagiere dann in einem Formular ausfüllen müssen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft seien. «Da habe ich gelogen», erzählt der Corona-Skeptiker.
Stricker drohen bis zu fünf Jahre Haft wegen Urkundenfälschung
Laut Simon Sommer, Fluggastrechtsjurist bei «cancelled.ch», hat sich Stricker, wenn seine eigenen Aussagen stimmen, in dem Fall in erster Linie in der Schweiz strafbar gemacht. Denn hierzulande gelte einerseits das Herstellen eines gefälschten Zertifikats als Urkundenfälschung. Andererseits falle auch unter die Urkundenfälschung, wenn man ein Dokument dieser Art zur Täuschung gebrauche.
«Bei so einer Straftat drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe», erklärt Sommer. So eine Tat werde zudem von Amtes wegen verfolgt. Denn es handle sich um ein sogenanntes Offizialdelikt.
Busse für Swiss wohl unwahrscheinlich
Auch aus den USA könnte es Ärger geben: Stricker habe im Flugzeug beim oben erwähnten Formular wohl wissentlich die Unwahrheit gesagt. Dazu habe er höchstwahrscheinlich eine Klausel unterschrieben, dass alle von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Daher dürfte laut US-Gesetz eine Bestimmung zum Zuge kommen, in der ihm wegen «falscher oder irreführender Darstellung» eine Geldstrafe drohe. Oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Dass die Swiss wegen des Falls Probleme haben könnte, glaubt Sommer hingegen nicht: «Fluggesellschaften, die Personen an einen Ort befördern, an welchem sie nicht einreisen dürfen, müssen diese auf eigene Kosten zurückbefördern. Und unter Umständen eine Busse bezahlen.»
Im Fall von Stricker habe der Passagier aber einreisen dürfen, womit sich eine Rückbeförderung erübrigt habe. «. Zudem erscheint es fraglich, ob eine Busse hätte ausgesprochen werden können, wenn das Dokument ohnehin gefälscht gewesen ist.»