Coronavirus: So funktioniert ein Antikörpertest
Geht es nach dem Bundesrat, soll wegen des Coronavirus ein Antikörpertest für das Covid-Zertifikat ausreichen. Nau.ch klärt auf, wie diese Tests funktionieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Künftig soll man mit einem positiven Antikörpertest an ein Covid-Zertifikat gelangen.
- Beim serologischen Test werden bestimmte Antikörper im Blut nachgewiesen.
- Die Gültigkeitsdauer dieser Zertifikate soll laut Bund auf 90 Tage beschränkt werden.
Zurzeit können Covid-Zertifikate für Genesene nur Personen ausgestellt werden, die das mit einem positiven PCR-Test belegen können. Künftig könnte sich das ändern: Geht es nach dem Bundesrat, soll auch ein positiver Antikörpertest für ein Zertifikat ausreichen.
Bei der Gültigkeit des Zertifikats gibt es allerdings einen wesentlichen Unterschied: Während ein positiver PCR-Test neu ein Jahr gültig sein soll, beschränkt sich die Gültigkeitsdauer beim Antikörpertest auf 90 Tage.
Zudem werde der Bund die Kosten für die Antikörpertests nicht übernehmen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch an einer Medienkonferenz.
Antikörper gegen das Coronavirus werden im Blut festgestellt
Doch wie funktioniert ein Antikörpertest überhaupt? Das BAG klärt auf Anfrage von Nau.ch auf: «Serologische Tests weisen bestimmte Antikörper im Blut nach, in diesem Fall solche, die gegen das neue Coronavirus entwickelt wurden.»
Das Vorhandensein von eigenen Antikörpern zeige an, dass die Person bereits mit dem Virus in Kontakt war oder geimpft wurde. Je nach verwendetem Test könne dann differenziert werden, ob Antikörper aufgrund einer Infektion oder aufgrund der Impfung vorhanden sind.
Von zuhause aus kann der Test nicht gemacht werden: «Die Abnahme des Blutes erfolgt in der Regel durch einen Arzt. Zudem werden nur Antikörpertests akzeptiert, die in von Swissmedic zugelassenen Labors analysiert werden», sagt eine Sprecherin des BAG.
Kein Infektions-Zeitpunkt bei Antikörpertests
Die Gültigkeit der Antikörpertests ist auf 90 Tage beschränkt. Das begründet die Gesundheitsbehörde damit, dass für die Einschätzung des Schutzes der Zeitpunkt der Infektion relevant sei.
Und genau da stossen die serologischen Tests an ihre Grenzen: «Antikörpertests können über den Zeitpunkt der Infektion keine Aussage liefern», erklärt das BAG.
Sie können aber eine Aussage darüber geben, ob zum Zeitpunkt der Testung ein ausreichender Schutz gegeben ist. «Deshalb ist das Genesenen-Zertifikat auf Basis eines Antikörpertests zeitlich auf 90 Tage limitiert.»
Ob es überhaupt so weit kommt, ist derzeit noch offen. Zuerst müssen die Kantone den Vorschlägen des Bundesrates zustimmen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober, definitiv entschieden wird dann am 3. November.