Coronavirus: Wallis schliesst Clubs und führt Sperrstunde ein
Der Bundesrat hat am Sonntag die Corona-Schraube angezogen. Heute nun ist der Kanton Wallis noch viel weiter gegangen und hat strenge Massnahmen erlassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Walliser Regierung greift im Kampf gegen das Coronavirus durch.
- Sie verbietet Treffen und Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen.
- Clubs und Bars müssen schliessen, Heime dürfen keine Besucher mehr empfangen.
Der Kanton Wallis hat sich in der letzten Woche zum neuen Schweizer Corona-Hotspot entwickelt. Die Spitäler sind bereits am Anschlag und die Neuinfektionen steigen rasant. Vor allem das Unterwallis leidet.
Heute nun informierte die Regierung über weitere Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus.
Nun greift die Regierung durch: Sie schliesst Clubs und Bars. Zudem gilt neu am Arbeitsplatz (inklusive in Fahrzeugen) eine Maskenpflicht. Versammlungen von über 10 Personen im öffentlichen Raum und im privaten Kreis werden verboten. Restaurants müssen um 22 Uhr ihre Türen schliessen.
Besuchsverbot für Spitäler sowie Pflege- und Altersheime
Auch öffentliche und private Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Personen werden verboten. Ausnahmen kann der Staatsrat aber erlassen.
Besuche in Spitälern sowie in Pflege- und Altersheimen werden vorerst ausgesetzt, unter Vorbehalt von Härtefällen. Weiter dürfen in öffentlichen Einrichtungen maximal noch vier Personen an einem Tisch sitzen. Eine Ausnahme gilt hier für Personen, die im gleichen Haushalt leben. In öffentlichen Einrichtungen muss eine digitale Anwendung zur Rückverfolgung eingeführt werden.
Kinos und Fitnesscenter zu – Verbot für alle Kontaktsportarten
Ausserdem gilt für Schulen auf der Tertiärstufe ausschliesslicher Fernunterricht. Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Museen, Fitnesscenter und Schwimmbäder werden geschlossen. Auch gilt ein Verbot für alle Kontaktsportarten mit Ausnahme des Profisports und des individuellen Trainings.
Diese Massnahmen gelten ab Donnerstag, 22. Oktober 2020, und «so lange wie erforderlich», jedoch spätestens bis am 30. November.