Coronavirus: Zahnarzt verrechnet CHF 3.- für Schutzmaterial
Ein Nau.ch-Leser empört sich über eine Zahnarztrechnung. Aufgrund des Coronavirus muss er drei Franken für die Hygienemasken des Arztes zahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Aufgrund des Coronavirus wurden einem Leser zwei Hygienemasken verrechnet.
- Der Konsumentenschutz rät zu einer Beschwerde beim Zahnarzt.
- Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft rät Zahnärzten von zusätzlichen Gebühren ab.
Schwarz auf weiss steht es geschrieben. Einem Nau.ch-Leser werden nach dem Zahnarztbesuch drei Franken für die Hygienemasken der Ärzte verrechnet. Eine Unverschämtheit findet er.
Nicht wegen der drei Franken, das sei weniger das Problem. Er fühle sich auf den Arm genommen. Denn Zahnärzte trugen solche Masken ja schon vor der Corona-Pandemie. Die Stiftung für Konsumentenschutz sieht das ähnlich.
Durch Coronavirus können Mehrkosten entstehen
«Aufgrund des Coronavirus müssen diverse Anbieter neue Hygienemassnahmen einhalten», so Ivo Meli, Leiter Gesundheit bei der Stiftung. «Man sollte jedoch davon ausgehen können, dass das Arbeiten unter einwandfreien Hygienebedingungen für Zahnärzte nichts Neues sein sollte.»

Klar könne es auch bei Zahnärzten zu Mehrkosten kommen. Etwa, so Meli, wenn Masken nicht nur bei Behandlungen, sondern auch zwischen diesen getragen werden müssen. «Aus Sicht des Konsumentenschutzes rechtfertigt dies aber nicht, jedem Patienten zusätzlich drei Franken zu verrechnen.»
Und was rät der Konsumentenschutz in einem solchen Fall? «Ist man mit einer Zahnarztrechnung nicht einverstanden, nimmt man am besten direkt mit der Praxis Kontakt auf.» Wenn alle Stricke reissen, könne man sich auch an die kantonale Begutachtungskommission wenden.
War persönliche Entscheidung des Zahnarztes
Wie Marco Tackenberg, Pressesprecher der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO erklärt, hänge die Erweiterung der Rechnung mit dem Kostenpunkt zusammen. «Vor der Corona-Pandemie verwendeten Zahnärztinnen und Zahnärzte bei Routinebehandlungen lediglich einfache Hygienemasken. Diese waren zum Preis von rund 35 Rappen erhältlich. Eine FFP 2-Maske kostet circa drei Franken.»

So hat der Zahnarzt wohl rund die Hälfte seines zusätzlichen Aufwands an den Patienten überwälzt, meint Tackenberg. Hierbei handelt es sich «um den persönlichen, unternehmerischen Entscheid des Zahnarztes».
«Die SSO empfiehlt, keine zusätzlichen Materialpositionen auf den Rechnungen aufzuführen», sagt Tackenberg aber zur Aktion des Zahnarztes. Trotz des höheren Kostenpunkts aufgrund des Coronavirus.