Coronavirus: Zertifikat darf auch im Arbeitsbereich genutzt werden
Wegen des Coronavirus weitet der Bundesrat ab kommender Woche das Covid-Zertifikat aus. Auch am Arbeitsplatz kann dies künftig eingesetzt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat weitet die Zertifikatspflicht aus.
- Neu muss das Zertifikat auch in Beizen und Fitnesszentren vorgewiesen werden.
- Auch der Arbeitgeber kann ein Covid-Zertifikat verlangen.
Der Bundesrat zieht die Schraube wieder an: Ab kommendem Montag braucht es in allen Beizen, Fitnesszentren und anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen ein Covid-Zertifikat.
Grund dafür ist die angespannte Lage in den Spitälern: Dort seien die Intensivstationen wieder sehr stark ausgelastet, warnte Gesundheitsminister Alain Berset während einer Medienkonferenz.
Um eine Überlastung der Spitäler zu verhindern, müsse deshalb jetzt gehandelt werden.
Coronavirus: Zertifikatspflicht auch im Arbeitsbereich möglich
Von den Massnahmen tangiert sind vor allem alle ungeimpften Personen, die sich nicht mit dem Coronavirus infiziert haben. Diese müssen sich künftig regelmässig testen, damit sie das Covid-Zertifikat erhalten.
Dieses wird nun nicht nur bei Grossveranstaltungen und in Discos eingesetzt, sondern auch im Innern von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Darüber hinaus darf auch der Arbeitgeber ein Zertifikat verlangen. Es dürfe aber nur dann überprüft werden, «wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen.»
Kosten der Tests trägt der Arbeitgeber
Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Die einzige Ausnahme dazu sei testen im Rahmen der repetitiven Tests im Betrieb. «In diesem Fall übernimmt der Bund die Kosten», heisst es in einer Mitteilung.
Aus Datenschutzgründen müsse im Arbeitsbereich wenn immer möglich das datenarme «Zertifikat light» verwendet werden. Zudem müsse die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen bei den Arbeitnehmenden konsultiert und schriftlich dokumentiert werden.