Coronavirus: Zürcher Altersheim bevorzugt geimpftes Personal
Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, erhält gewisse Privilegien nicht. So übt ein Zürcher Altersheim Druck auf seine Angestellten aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Risikopersonen und Angestellte im Gesundheitsbereich dürfen sich gegen Corona impfen.
- Ein Altersheim in Zürich übt enormen Druck auf Mitarbeitende aus.
- Eine rechtliche Grundlage zur Bevorzugung von geimpftem Personal gibt es nicht.
Nebst Risikopersonen dürfen sich in der Schweiz auch Personen aus dem Gesundheitsbereich bereits gegen das Coronavirus impfen lassen. So auch Angestellte von Altersheimen. Hier gehen die Meinungen auseinander, nicht alle Pfleger wollen die Impfung.
Das Altersheim Kohlfirst im Zürcher Weinland hat es sich derweil zur Aufgabe gemacht, geimpftes Personal in vielen Bereichen zu bevorzugen. So will die Geschäftsleitung erreichen, dass das gesamte Personal geimpft wird.
Angestellte empören sich über Entscheidungen
Wie SRF berichtet, hinterfragen Angestellte des Heims den rechtlichen Rahmen. Sie seien empört über die Entscheidungen. Das Heim Kohlfirst ist jedoch ganz anderer Meinung als die Mitarbeitenden.
Denn im Heim grassierte Ende 2020 das Coronavirus stark. Viele Mitarbeitenden sind jetzt noch durch Langzeitfolgen eingeschränkt. Insgesamt 15 Bewohner starben am Virus.
«Das ist keine Diskriminierung. Es geht um Schutz und Freiheit», so Markus Späth, Präsident des Zweckverbandes Kohlfirst gegenüber SRF. «Für das Personal, damit es nicht nochmals zu einer solch schwierigen Situation kommt. Und für die Heimbewohner, damit sie ihre Angehörigen normal treffen können.»
Impfung gegen Coronavirus soll freiwillig bleiben
Der Branchenverband widerspricht den Heimleitern. Daniel Höchli, Geschäftsführer von Curaviva Schweiz: «Dass man unterscheidet zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften, ist eine sehr heikle ethische Frage – nicht nur beim Pflegepersonal.»
Um Personen zu einer Corona-Impfung zu zwingen fehlt zudem die rechtliche Grundlage, schreibt SRF. Man könne sich an der Rechtsprechung orientieren, aber auch hier würde man praktisch nichts dazu finden.
Genau so gibt es aber keine rechtliche Grundlage, die das Vorgehen des Altersheims verbieten würde. Kohlfirst bleibt bei den Massnahmen, welche intern umstritten bleiben.