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Covid-Kredite: Parlament verabschiedet Solidarbürgschaftsgesetz

Keystone-SDA
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Bern,

National- und Ständerat haben sich beim Solidarbürgschaftsgesetz geeinigt: Die Rückzahlungsfrist für Covid-Kredite wird von fünf auf acht Jahre verlängert.

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Yves Nidegger, SVP-GE, arbeitet während der Wintersession der Eidgenössischen Räte, am Dienstag, 15. Dezember 2020 im Nationalrat in Bern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament hat das Solidarbürgschaftsgesetz verabschiedet.
  • Nun wurde die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt.

Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wurde nun die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 17,3 Milliarden Franken in Anspruch genommen.

Am umstrittensten war die Frage, innerhalb welchen Zeitraums die Kredite zurückbezahlt werden müssen. Der Bundesrat schloss die Verträge mit einer ordentlichen Rückzahlungsfrist von fünf Jahren ab. Der Nationalrat wollte diese Frist auf acht Jahre verlängern.

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Bundesrat Ueli Maurer spricht während der Wintersession der Eidgenössischen Räte, am Dienstag, 15. Dezember 2020 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex) - keystone

Angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise sei eine kürzere Rückzahlungsfrist nicht zumutbar, befand eine deutliche Mehrheit im Nationalrat. Mit einer solchen Anpassung müssten 135'000 Verträge geändert werden, wiederholte Finanzminister Ueli Maurer während den Debatten in National- und Ständerat vergeblich.

Dass der Ständerat zu guter Letzt einlenkte und sich dem Nationalrat anschloss, verhinderte, dass das Geschäft in die Einigungskonferenz gehen musste.

Keine Neuauflage des Covid-Kreditprogramms geplant

Die Räte haben zudem eine Regelung gestrichen, die der Bundesrat als Bedingung für künftige Kredit-Vergaben vorschlug. So sollten Unternehmen nur dann von Covid-Krediten profitieren können, wenn der Umsatzerlös im Jahr 2020 unter 60 Prozent des durchschnittlichen Umsatzerlöses in den massgeblichen Geschäftsjahren liegt. Finanzminister Ueli Maurer sagte, der Bundesrat sei damit einverstanden. Dies schaffe mehr Flexibilität.

Zudem haben die beiden Räte festgelegt, dass Unternehmen, die von Covid-Krediten profitieren, keine Dividenden beschliessen und auszahlen dürfen.

Eine Neuauflage des Covid-Kreditprogramms sei derzeit nicht geplant, wiederholte Finanzminister Maurer mehrfach. Trotzdem wurde in das Gesetz ein Passus aufgenommen, der es dem Bundesrat ermöglichen würde, das Kreditprogramm wieder aufzunehmen, ohne auf Notrecht zurückgreifen zu müssen.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

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