Darum hält Polizei Paddle-Boarderin mit Hunden an
Am Sonntag beobachten Ausflügler, wie eine Stand-up-Paddlerin mit zwei Hunden von der Polizei angehalten wird. Sie wundern sich: Was hat sie falsch gemacht?
Das Wichtigste in Kürze
- Ausflügler beobachten, wie eine Stand-up-Paddlerin von der Seepolizei gestoppt wird.
- Weil sie Hunde auf dem Brett hat, glauben viele, das Mitführen der Tiere sei verboten.
- Die Polizei erklärt aber, es geht um etwas ganz anderes.
Wie so oft an einem schönen Sonntag fährt das Dampfschiff «Blümlisalp» gut besucht auf dem Thunersee in Richtung Thun BE. Bei der Anlegestelle Hünibach bietet sich den Ausflüglern aber eine verwunderliche Szene: Eine Stand-up-Paddlerin wird von der Seepolizei konfrontiert.
Mit ihren zwei Hunden auf dem Board geniesst die Frau die Sonne, als sich ihr das Boot der Seepolizei nähert. Ein Polizist wechselt einige Worte mit der Hundebesitzerin, kurz darauf paddelt sie zurück in Richtung Ufer.
Vom Dampfschiff aus beobachten Hunderte von Passagieren die Situation. «Was hat sie wohl falsch gemacht?», fragt sich auch ein Nau.ch-Leser.
«Ist es etwa verboten, gleich zwei Hunde auf dem Board mitzunehmen?», wundert er sich. «Nein», stellt die Berner Seepolizei auf Anfrage klar.
Auch sonst habe die Frau gegen kein Gesetz verstossen. Aber: «Dort wo sie war, hätte es gefährlich werden können», erklärt die Polizei gegenüber Nau.ch.
Mit ihrem Paddleboard geriet sie nämlich nahe an die Fahrbahn des Dampfschiffs. Sie sei darauf aufmerksam gemacht worden, genug Abstand zu halten.
Zu solchen Situationen komme es «nicht allzu häufig», so die Polizei. Jedoch seien sich die Menschen oft nicht bewusst, wie gefährlich eine Begegnung mit einem Kursschiff werden könne.
«An warmen Tagen, wenn viele Leute auf dem See sind, ist auch die Seepolizei meist vor Ort. Sie hat ein Auge auf genau solche Situationen.»
Viele Gefahren auf dem See
Denn nicht nur die Kursschiffe – die übrigens gegenüber einem Stand-up-Paddle immer Vortritt haben – können gefährlich werden. Die Berner Polizei warnt in einem Blogpost: «Bei Hafeneinfahrten und -ausfahrten, Schleusen, Anlegestellen und rund um Naturschutzgebiete muss man besonders vorsichtig sein und die Signalisierungen genau beachten.»
Und was auch viele nicht wissen: Sogar auf einem Stand-up-Paddle, das auch als «Boot» klassifiziert ist, ist eine Rettungsweste oder Schwimmhilfe Pflicht. Dies zwar nur, wenn man sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt.
Die Polizei erklärt aber: «Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, eine Rettungsweste zu tragen und Ihr Wassersportgerät mit Name und Adresse zu beschriften. Die Paddle-Boards müssen zudem nachts und bei schlechter Sicht mit einer weissen Rundumbeleuchtung ausgestattet sein, damit ihre Umrisse erkennbar sind.»