Darum müssen Tier-Unfälle der Polizei gemeldet werden
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn es länger dunkel ist, mehren sich die Wildunfälle.
- Doch werden die Regeln befolgt, ist die Situation für alle am einfachsten.
Gerade in der dunklen Jahreszeit passiert es öfters: Auf der Strasse läuft ein Wildtier vors Auto – oder vors Velo. So geschehen am vergangenen Montagabend: Ein Leser fuhr einen kleinen Igel auf der Strasse an.
«Ich bin nicht ganz sicher, ob der Igel schon vorher verletzt war», erzählt er bei Nau.ch. Das arme Tier sei danach noch über die Strasse gehumpelt und habe sich dann im Gras neben der Strasse etwas ausgeruht.
«Ich war zuerst geschockt und wusste nicht so genau, was ich machen sollte», so der Leser. Da alle Igelstationen bereits geschlossen waren, habe er dann den Polizei-Notruf gewählt. «Nach ungefähr zehn Minuten kam eine Streife und nahm den mittlerweile in eine Kartonschachtel gesetzten Igel mit.»
Anhalten, sichern, melden
Den Notruf wählen wegen eines verletzten Igels? Ist das nicht ein bisschen übertrieben? Nein, das Vorgehen des Lesers war korrekt, so Christoph Gnägi, Mediensprecher der Kantonspolizei Bern. «Grundsätzlich gilt bei jedem Unfall mit einem Tier eine Meldepflicht.» Diese sei im Strassenverkehrsgesetz festgehalten und gelte auch für Igel, Hunde, Katzen und sogar für Vögel.
Die Polizei bietet dann den Wildhüter auf oder kommt selbst vor Ort. Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein verletztes Tier nicht unnötig leiden muss. Auch sollten nicht irgendwo Kadaver herumliegen.
Das korrekte Vorgehen bei einem Wildunfall beschreibt Mediensprecher Gnägi so: «Anhalten, Unfallstelle sichern und dann unverzüglich bei der Polizei melden.» Nach dem Unfall sollte man sich dem verletzten Tier jedoch nicht mehr nähern – sonst besteht die Gefahr, dass es trotz Verletzung flieht und irgendwo langsam verendet.
Der Wildhüter muss das Tier dann unter Umständen von seinem Leid erlösen. Auch die Polizei hat dazu die «Kompetenz und Ausbildung», so Gnägi. Bei Haustieren würden Fangschüsse nur im äussersten Notfall angewendet, also wenn eindeutig erkennbar sei, dass das Tier offensichtlich nicht mehr gerettet und rechtzeitig zum Tierarzt gebracht werden könne.
Für Versicherung wichtig
Die Polizei zu informieren ist jedoch nicht nur wegen des Tierwohls wichtig. Gerade bei grösseren Tieren gibt es auch am Fahrzeug massive Schäden. Auf Wunsch wird dann eine sogenannte «Wildschadenbestätigung» ausgefüllt.
Diese Bestätigung muss später bei der Versicherung eingereicht werden. Aber Achtung: Gibt es einen Schaden aufgrund eines Ausweichmanövers, zahlt nur die Vollkaskoversicherung.
«Gerade am Abend und in der dunklen Jahreszeit kann ein Wildunfall vorkommen», so Mediensprecher Gnägi. Werden die Regeln beachtet, kann die Situation für alle am besten gelöst werden – nicht zuletzt für das Tier.
Wie es dem verletzten Igel geht, ist indes nicht bekannt.