Das Tessin stimmt am 9. Juni über zwei Gesetzesänderungen ab. Die Massnahme über die Anpassung des Steuergesetzes sorgt besonders für Diskussionen.
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Das geplante Steuergesetz ist umstritten. (Symbolbild) - Sebastian Gollnow/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juni wird stimmt das Tessin über zwei Gesetzesänderungen ab.
  • Die Massnahme über die Anpassung des Steuergesetzeses ist besonders umstritten.
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Am 9. Juni stimmt das Tessin über zwei Gesetzesänderungen und den Erwerb eines Gebäudes für die kantonale Gerichtsbarkeit ab. Insbesondere die Abstimmung über die Anpassung des Steuergesetzes dürfte spannend werden. Diese sieht unter anderem vor, die höchsten Einkommensklassen steuerlich zu entlasten.

Umstritten ist beim neuen Steuergesetz die geplante Senkung des maximalen Einkommenssteuersatzes. Ziel ist es, die Einkommenssteuerbelastung zu senken und im interkantonalen Steuerwettbewerb 5 Plätze gutzumachen. Ausserdem wird auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Altersvorsorge angepasst.

Bei der umstrittenen Massnahme soll der Spitzensteuersatz in sechs Etappen bis 2030 um 0,5 Prozent pro Jahr reduziert werden – von 15 auf 12 Prozent. Dadurch werden hohe Einkommensklassen steuerlich entlastet. Dies soll den Kanton unter anderem attraktiver machen für Top-Manager.

Grosse Rage bei Linksparteien und Gewerkschaften

Die fast zeitgleich zur Debatte um die Steuerreform angekündigten Sparschnitte sorgten für grosse Rage bei Linksparteien und Gewerkschaften. Den Reichen werde gegeben, während gleichzeitig Sozialleistungen gestrichen würden, so der Tenor. Zusammen mit dem Komitee «Stop ai Tagli» – «Schluss mit den Sparschnitten» lancierten SP, Grüne sowie weitere Linksparteien das Referendum gegen die Steuergesetzänderung.

Die zweite Vorlage betrifft eine Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Kantons Tessin. Hier geht es um Ausgleichsmassnahmen, welche die geplanten Rentenkürzungen von Kantonsangestellten abfedern sollen. Diese sehen unter anderem eine Erhöhung des Alterskapitals vor, welche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird.

Der Tessiner Grosse Rat stimmte den Ausgleichsmassnahmen im vergangenen Herbst mit deutlicher Mehrheit zu. Mit 31 Stimmen sprach sich das Parlament in der Sache zudem für das obligatorische Finanzreferendum aus.

Obligatorischen Finanzreferendum zugestimmt

Der Tessiner Souverän hatte im Herbst 2021 dem obligatorischen Finanzreferendum zugestimmt. Seither sind alle Ausgaben von über 30 Millionen Franken dem obligatorischen Finanzreferendum unterstellt. Für eine Abstimmung an der Urne braucht es vorab jedoch die Zustimmung von mindestens einem Drittel des anwesenden Parlaments oder 25 Parlamentariern.

Die dritte Vorlage betrifft den Kauf eines ehemaligen Gebäudes der Banca del Gottardo in Lugano sowie einen Kredit für die logistische Anpassung des Gebäudes. Das Haus soll zu einem kantonalen Gerichtsgebäude umgebaut werden.

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