Vierfachmord in Rupperswil AG: Lebenslange Verwahrung von Thomas N. doch nicht ausgeschlossen?

Am zweiten Prozesstag im Fall Rupperswil halten die Rechtsanwälte ihre Plädoyers. Staatsanwältin Barbara Loppacher fordert für den Vierfachmörder Thomas N. eine lebenslange Haftstrafe sowie eine Verwahrung.

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Prozessbeobachter Markus Melzl zum Vierfachmord in Rupperswil AG. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vierfachmord von Rupperswil AG wird zurzeit in Schafisheim AG vor Gericht verhandelt.
  • Am Mittwoch, dem zweiten Prozesstag, halten die Anwälte ihre Plädoyers.
  • Staatsanwältin Barbara Loppacher fordert eine lebenslange Haftstrafe für Thomas N. sowie eine Verwahrung.

Am Dienstagmorgen begann der Prozess gegen den mutmasslichen Vierfachmörder von Rupperswil AG, Thomas N. Er wird beschuldigt, vier Menschen in deren Haus brutal umgebracht und sich an seinem jüngsten Opfer sexuell vergangen zu haben. N. ist geständig (Nau berichtete). Am ersten Verhandlungstag wurden zwei separate Gutachten besprochen, die bei N. beide eine pädosexuelle Neigung mit hoher Rückfallgefahr sowie eine narzisstische Störung feststellten (Nau berichtete).

Am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, hielten die Rechtsanwälte ab 8.15 Uhr ihre Plädoyers. Begonnen hat Barbara Loppacher, leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. «Klarheit über die Motivation des Beschuldigten haben wir nicht gehört, Klarheit wird auch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft nicht bringen», sagte sie vor Gericht.

Von langer Hand geplant

Laut Loppacher stimmten die Aussagen von Thomas N. nicht mit den Spuren vom Tatort in Rupperswil überein. Insbesondere die Tötungen hätten zum Teil nicht so stattgefunden, wie N. es bei den Einvernahmen geschildert habe. Drei der Opfer wiesen Verletzungen auf, die den Tatschilderungen von Thomas N. widersprechen.

Die Staatsanwältin sprach auch davon, dass Thomas N. die Tat von langer Hand geplant habe. Davon zeugten Internetrecherchen und die Vorbereitungen. Dies spreche gegen die gestrigen Schilderungen von Thomas N., dass er voller Zweifel war und keine Tötung geplant habe. Die Tat sei äusserst «skrupellos», somit erfülle der Täter den Tatbestand des Mordes, so die Staatsanwältin. Sie fordert deshalb lebenslänglich. «Der Beschuldigte hat aus rein egoistischen Motiven gehandelt», so Loppacher. Ausserdem plädiert sie ebenso für eine lebenslange Verwahrung. Gemäss Loppacher seien die Kriterien für eine lebenslängliche Verwahrung gegeben. Dies, auch wenn die beiden psychiatrischen Gutachten von einer Therapierbarkeit ausgehen. Denn Pädophilie sei nicht therapierbar.

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Staatsanwältin Barbara Loppacher. - Nau

Mehrere Hunderttausend Franken Schadensersatz

Nach Loppacher waren die fünf Anwälte der Opferangehörigen an der Reihe. Markus Leimbacher forderte für die Hinterbliebenen eine Genugtuung in der Höhe von je 125'000 Franken für beide Elternteile der getöteten Mutter, 35'000 Franken für den Bruder sowie 75'000 Franken für Georg Metger, der Partner der getöteten Mutter. Der Anwalt Stefan Meichser vertrat den Vater der getöten Kinder. Dieser betonte, der Vater habe seine zwei Kinder verloren. Ihm habe Thomas N. eine Genugtuung in der Höhe von 140'000 Franken zu bezahlen.

Rechtsanwalt Luc Humbel vertrat die Familie der getöteten jungen Frau, der Freundin des älteren Sohnes. Die Frau sei abrupt aus dem Leben gerissen worden. Für die Mutter und den Vater wird eine Genugtuung von je 60'000 CHF und für die Geschwister je 40'000 CHF.

Rechtsanwalt Samuel Neuhaus vertrat die geplanten nächsten Opfer von Thomas N. aus dem Kanton Bern und Solothurn. Thomas N. hatte den Rucksack wieder gleich wie im Fall Rupperswil gepackt, er hat sogar noch «Optimierungen» vorgenommen. So führte er eine ungeladene Pistole und Anzündwürfel mit sich. «Nur dank den erfolgreichen Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaft und der Polizei leben meine Mandanten noch», sagte Neuhaus. Doch es war knapp: Thomas N. war mit dem vollständig gepackten Rucksack vor dem Haus der möglichen Opfer. Die nächsten Opfer, welche Thomas N. im Visier hatte, fordern eine Genugtuung von 2000 CHF.

Am späteren Nachmittag plädiert die Pflichtverteidigerin des Beschuldigten, Renate Senn, rund drei Stunden lang. Sie dürfte vor allem versuchen, eine Verwahrung für ihren Mandanten abzuwenden. In der Folge haben alle Parteienvertreter nochmals das Wort. Und schliesslich hat der Beschuldigte selbst Gelegenheit zu einem Schlussswort. Die Urteilseröffnung ist für Freitag vorgesehen.

Thomas N. ist angeklagt wegen mehrfachen Mordes, räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexueller Handlungen mit einem Kind, sexueller Nötigung, Brandstiftung, mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen und Pornografie.

Nau berichtet für Sie laufend vom Prozess in Schafisheim AG.

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