Am Ende des Prozess-Tages sagt Thomas N. «Entschuldigung»

Nachdem am Mittwochmorgen die Anwälte der Hinterbliebenden der in Rupperswil AG getöteten Opfer zu Wort gekommen sind, sprach nun am Nachmittag die Verteidigerin des Vierfachmörders Thomas N. Diese fordert 18 Jahre Gefängnis für den Vierfachmörder.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vierfachmord von Rupperswil AG wird zurzeit in Schafisheim AG vor Gericht verhandelt.
  • Am heutigen Nachmittag kam die Anwältin des Angeklagten Thomas N. zu Wort.
  • Sie fordert 18 Jahre Gefängnis für den Vierfachmörder.
  • Am Ende des Tages sagte Thomas N. «Entschuldigung» zu den Anwesenden

Nach der Staatsanwältin sind am Mittwochmorgen die Anwälte der Hinterbliebenen der in Rupperswil AG Getöteten zu Wort gekommen (Nau berichtete). Und auch die Verteidigerin stellte ihre Anträge. Somit haben im Prozess nun sowohl Staatsanwaltschaft, Verteidigung und die Opferanwälte ihre Plädoyers vorgetragen.

Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Haft sowie eine lebenslängliche Verwahrung.

Die Verteidigung fordert 18 Jahre Haft und plädiert auf keine Verwahrung, da Thomas N. therapierbar sei.

Die Opferanwälte fordern Genugtuungen zwischen 2000 und 125'000 Franken für Hinterbliebene. Diesen hat die Verteidigung meist zugestimmt (ausser beim Fall «Bern» und «Solothurn»). Somit sind sich die Opferantwälte und die Verteidigung einig. Die effektive Höhe der Genugtuung wird das Gericht entscheiden.

So spricht die Verteidigerin

Das Plädoyer der Verteidigerin wird entscheidend sein für den Verhandlungsausgang. Im Zentrum steht nach wie vor die Frage, ob Thomas N. eine lebenslange Verwahrung bekommen wird. «Der Ablauf lässt einem das Blut in den Adern gefrieren», es gehe nicht darum die Tat zu verharmlosen, so die Verteidigerin. Ihr Mandant Thomas N. habe am Tag der Tat und auch zuvor eine innere Zerrissenheit durchlebt. Begonnen habe diese Zerrissenheit beim entdecken seiner Pädophilie.

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Prozessbeobachter Markus Melzl zum Vierfachmord in Rupperswil AG. - Nau

Y Bern und X Solothurn: Verteidigerin fordert Freispruch

«Thomas N. hat nicht aus Lust getötet» so die Verteidigerin. Die Verteidigerin sieht drei Motive für die Tat: die sexuelle Befriedigung, die Vertuschung und das Geld. Die Tötung sei nie im Vordergrund gestanden, so Senn. Zu diesem Schluss komme auch das psychiatrische Gutachten von Sachs, welches gestern vorgestellt wurde.

Zum Vorwurf, dass Thomas N. ein möglicher Serientäter sein soll, das bestreitet die Verteidigerin. Der Rucksack und die Recherchen reichen nicht aus, um zu beweisen, dass ihr Mandant nochmals die gleiche Tat wie in Rupperswil ausüben wollte. Ihm fehlten angeblich notwendige Informationen. Im Fall «Y Bern» sei Thomas N. vom Vorwurf der Vorbereitungshandlung freizusprechen. Auch im Fall «X Solothurn» sei Thomas N. freizusprechen.

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Staatsanwältin Barbara Loppacher. - Nau

Kooperativer Thomas N. ab Haft

Auch wenn es abscheulich klingt: «Die Tötung waren Begleiterscheinungen der Tat», so die Verteidigung. Thomas N. hatte bis zur Tat einen einwandfreien Leumund. Im Gefängnis verhalte sich Thomas N. äusserst kooperativ. Das solle sich strafmildernd auf das Urteil auswirken fordert die Verteidigerin. Das zeige zum Beispiel das detailreiche Geständnis von Thomas N.

«Thomas N. hat reinen Tisch gemacht, ohne dass die Behörden Beweise gegen einige Taten gehabt hätten. So habe diese auf die Kinderpornographie auf seinem Computer sowie das Notizbuch in welchem die Beschattungen vermerkt sind, aufmerksam gemacht.

Der Entschuldigungsbrief

Die Verteidigerin liest in ihrem Plädoyer den Brief welcher Thomas N. an die Opferfamilien verschickt hat vor. Darin zeigt sich Thomas N. reuig. Die Opferanwälte bemängelten jedoch, dass Thomas N. darin nie das Wort «Entschuldigung» benutzte. Thomas N. schreibt jedoch die Tat tue ihm «unglaublich Leid».

Medienhetze?

Verteidigerin Renate Senn verurteilt die mediale Berichterstattung ab der Verhaftung scharf. Er sei vorverurteilt worden, ausgelöst wurde diese, durch das Verhalten der Behörden. Dies sieht die Verteidigerin als Grund für eine Strafmilderung. Senn sagt, man wollte Thomas N. zermürben.

Diese Strafe fordert die Verteidigung

Die Verteidigung fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren, Strafmildern solle da die mediale Vorverurteilung wirken. Die maximale Freiheitsstrafe wäre 20 Jahre. Bezüglich der lebenslangen Verwahrung stellt sich die Verteidigerin auf den Punkt der Therapierbarkeit, welche die psychiatrischen Gutachten Thomas N. attestiere. «Thomas N. ist nicht dauerhaft untherapierbar», die lebenslängliche Verwahrung dürfe nicht angeordnet werden, so Senn.

Verteidigung will keine Verwahrung

Auch von einer ordentlichen Verwahrung will die Verteidigerin nichts wissen. «Es liege keine Nicht-Therapierbarkeit vor», so Verteidigerin Renate Senn. Das Rückfallrisiko könne gesenkt werden, man solle Thomas N. eine Chance geben. Thomas N. sei ein eher junger Ersttäter und habe noch keine Therapie gemacht. Sei aber Therapiewillig und fähig. Es bestehe somit keinerlei Raum für die Anordnung einer Verwahrung.

Kritik am Plädoyer der Verteidigung

Die Opferanwälte kritisieren unisono das Plädoyer der Verteidigung. «Es gehe schlicht nicht an, aus einem Vierfachmörder ein Opfer zu machen», so Ofperanwalt Luc Humbel. «Die Chance die offenen Fragen der Opfer zu klären wurde Verpasst», so Humbel.

Thomas N. sagt am Ende des Prozess-Tages «Entschuldigung»

Der Vierfachmörder hat am Ende des Tages das Schlusswort. Wie kann man um Entschuldigung bitten für so eine Tat? «Das kann man nicht.» Darum habe er es bis jetzt nicht getan und sich auch im Brief nicht entschuldigt. Aber als letztes Wort sagt Thomas N. zu den Anwesenden im Saal: «Entschuldigung».

Staatsanwältin Barbara Loppacher fordert lebenslänglich

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