Am Ende des Prozess-Tages sagt Thomas N. «Entschuldigung»
Nachdem am Mittwochmorgen die Anwälte der Hinterbliebenden der in Rupperswil AG getöteten Opfer zu Wort gekommen sind, sprach nun am Nachmittag die Verteidigerin des Vierfachmörders Thomas N. Diese fordert 18 Jahre Gefängnis für den Vierfachmörder.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Vierfachmord von Rupperswil AG wird zurzeit in Schafisheim AG vor Gericht verhandelt.
- Am heutigen Nachmittag kam die Anwältin des Angeklagten Thomas N. zu Wort.
- Sie fordert 18 Jahre Gefängnis für den Vierfachmörder.
- Am Ende des Tages sagte Thomas N. «Entschuldigung» zu den Anwesenden
Nach der
Staatsanwältin sind am Mittwochmorgen die Anwälte der Hinterbliebenen der in
Rupperswil AG Getöteten zu Wort gekommen (Nau berichtete). Und auch die Verteidigerin stellte
ihre Anträge. Somit haben im Prozess nun sowohl Staatsanwaltschaft, Verteidigung und die Opferanwälte ihre Plädoyers vorgetragen.
Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Haft sowie eine lebenslängliche Verwahrung.
Die Verteidigung fordert 18 Jahre Haft und plädiert auf keine Verwahrung, da Thomas N. therapierbar sei.
Die Opferanwälte fordern Genugtuungen zwischen 2000 und 125'000 Franken für Hinterbliebene. Diesen hat die Verteidigung meist zugestimmt (ausser beim Fall «Bern» und «Solothurn»). Somit sind sich die Opferantwälte und die Verteidigung einig. Die effektive Höhe der Genugtuung wird das Gericht entscheiden.
So spricht die Verteidigerin
Das Plädoyer der Verteidigerin wird entscheidend sein für den Verhandlungsausgang. Im Zentrum steht nach wie vor die Frage, ob Thomas N. eine lebenslange Verwahrung bekommen wird. «Der Ablauf lässt einem das Blut in den Adern gefrieren», es gehe nicht darum die Tat zu verharmlosen, so die Verteidigerin. Ihr Mandant Thomas N. habe am Tag der Tat und auch zuvor eine innere Zerrissenheit durchlebt. Begonnen habe diese Zerrissenheit beim entdecken seiner Pädophilie.
Y Bern und X Solothurn: Verteidigerin fordert Freispruch
«Thomas N. hat nicht aus Lust getötet» so die Verteidigerin. Die Verteidigerin sieht drei Motive für die Tat: die sexuelle Befriedigung, die Vertuschung und das Geld. Die Tötung sei nie im Vordergrund gestanden, so Senn. Zu diesem Schluss komme auch das psychiatrische Gutachten von Sachs, welches gestern vorgestellt wurde.
Zum Vorwurf, dass Thomas N. ein möglicher Serientäter sein soll, das bestreitet die Verteidigerin. Der Rucksack und die Recherchen reichen nicht aus, um zu beweisen, dass ihr Mandant nochmals die gleiche Tat wie in Rupperswil ausüben wollte. Ihm fehlten angeblich notwendige Informationen. Im Fall «Y Bern» sei Thomas N. vom Vorwurf der Vorbereitungshandlung freizusprechen. Auch im Fall «X Solothurn» sei Thomas N. freizusprechen.
Kooperativer Thomas N. ab Haft
Auch wenn es abscheulich klingt: «Die Tötung
waren Begleiterscheinungen der Tat», so die Verteidigung. Thomas N. hatte bis
zur Tat einen einwandfreien Leumund. Im Gefängnis verhalte sich Thomas N.
äusserst kooperativ. Das solle sich strafmildernd auf das Urteil auswirken
fordert die Verteidigerin. Das zeige zum Beispiel das detailreiche Geständnis
von Thomas N.
«Thomas N. hat reinen Tisch gemacht, ohne dass
die Behörden Beweise gegen einige Taten gehabt hätten. So habe diese auf die
Kinderpornographie auf seinem Computer sowie das Notizbuch in welchem die
Beschattungen vermerkt sind, aufmerksam gemacht.
Der Entschuldigungsbrief
Die Verteidigerin liest in ihrem Plädoyer den
Brief welcher Thomas N. an die Opferfamilien verschickt hat vor. Darin zeigt
sich Thomas N. reuig. Die Opferanwälte bemängelten jedoch, dass Thomas N. darin
nie das Wort «Entschuldigung» benutzte. Thomas N. schreibt jedoch die Tat tue
ihm «unglaublich Leid».
Medienhetze?
Verteidigerin Renate Senn verurteilt die mediale Berichterstattung ab der Verhaftung scharf. Er sei vorverurteilt worden, ausgelöst wurde diese, durch das Verhalten der Behörden. Dies sieht die Verteidigerin als Grund für eine Strafmilderung. Senn sagt, man wollte Thomas N. zermürben.
Diese Strafe fordert die Verteidigung
Die Verteidigung fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren, Strafmildern solle da die mediale Vorverurteilung wirken. Die maximale Freiheitsstrafe wäre 20 Jahre. Bezüglich der lebenslangen Verwahrung stellt sich die Verteidigerin auf den Punkt der Therapierbarkeit, welche die psychiatrischen Gutachten Thomas N. attestiere. «Thomas N. ist nicht dauerhaft untherapierbar», die lebenslängliche Verwahrung dürfe nicht angeordnet werden, so Senn.
Verteidigung will keine Verwahrung
Auch von einer ordentlichen Verwahrung will die
Verteidigerin nichts wissen. «Es liege keine Nicht-Therapierbarkeit vor», so
Verteidigerin Renate Senn. Das Rückfallrisiko könne gesenkt werden, man solle
Thomas N. eine Chance geben. Thomas N. sei ein eher junger Ersttäter und habe
noch keine Therapie gemacht. Sei aber Therapiewillig und fähig. Es bestehe
somit keinerlei Raum für die Anordnung einer Verwahrung.
Kritik am Plädoyer der Verteidigung
Die
Opferanwälte kritisieren unisono das Plädoyer der Verteidigung. «Es gehe
schlicht nicht an, aus einem Vierfachmörder ein Opfer zu machen», so
Ofperanwalt Luc Humbel. «Die Chance die offenen Fragen der Opfer zu klären wurde
Verpasst», so Humbel.
Thomas N. sagt am Ende des Prozess-Tages «Entschuldigung»
Der Vierfachmörder hat am Ende des Tages das Schlusswort. Wie kann man um Entschuldigung bitten für so eine Tat?
«Das kann man nicht.» Darum habe er es bis jetzt nicht getan und sich
auch im Brief nicht entschuldigt. Aber als letztes Wort sagt Thomas N. zu den
Anwesenden im Saal: «Entschuldigung».