Ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit erhält in der Schweiz vorläufig Asyl. Was steckt hinter diesem aussergewöhnlichen Fall?
Asyl
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) stuft längst nicht alle Asylbewerber, die sich als minderjährig ausgeben, auch so ein. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kind deutscher Staatsbürgerschaft stellte ein Asylgesuch in der Schweiz.
  • Ein kurioser Fall, denn: In Nachbarländern herrscht in der Regel keine besondere Gefahr.
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Asylgesuche aus Nachbarländern sind in der Schweiz eine Seltenheit. Doch dieses Jahr gab es einige überraschende Fälle. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, wurden zehn Anträge aus Deutschland gestellt.

Besonders bemerkenswert ist der Fall eines deutschen Staatsangehörigen. Er erhielt eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz. Dies geschieht üblicherweise nur bei drohender Gefahr im Heimatland.

Deutschland gilt jedoch als sicherer Herkunftsstaat. Wie konnte es also zu dieser Entscheidung kommen? Das Staatssekretariat für Migration (SEM) liefert Erklärungen.

Die komplexen Hintergründe

Das Kind wurde in der Schweiz geboren. Seine Eltern stammen ursprünglich aus einem asiatischen Land. Die Mutter lebt mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz.

Der Vater hingegen hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Er besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Aufgrund dessen hat auch das Kind einen deutschen Pass erhalten.

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Ein Kind stellte einen Antrag auf eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz – so weit, so gewöhnlich.
Kann wieder entzogen werden: deutscher Pass
Kurios aber: Das Kind verfügt über die Deutsche Staatsbürgerschaft, und Deutschland gilt als sicheres Herkunftsland.
Kartenausschnitt von Asien
Der Grund für die ungewöhnliche Aufenthaltsbewilligung: Die Mutter kommt aus einem asiatischen Land und gilt dort als gefährdet.

Die Mutter, die das Kind alleine erzieht, stellte ein Asylgesuch. Ihr Kind wurde automatisch in diesen Prozess einbezogen. Beide erhielten letztendlich denselben Aufenthaltsstatus.

Die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes bleibt bestehen. Es handelt sich um einen Doppelbürger mit besonderen Umständen.

Aus Gründen des Datenschutzes werden keine weiteren Details preisgegeben.

Eine absolute Ausnahme im Asylwesen

Laut dem SEM handelt es sich hier um eine «sehr spezielle Konstellation». In den vergangenen Jahren gab es zwar mehrere Dutzend Asylanträge aus Nachbarländern. Sie alle wurden konsequent abgelehnt – dieses Kind bildet die absolute Ausnahme.

Die vorläufige Aufnahme ist kein Asylstatus im eigentlichen Sinne. Sie wird gewährt, wenn eine Wegweisung unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist.

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