Die jüngsten Entscheide des Bundesrats im Ticker
Der Bundesrat hat unter anderem entschieden, wie es mit dem Anti-Terror-Gesetz weitergehen soll. Dazu kommen News bezüglich Weiterbildung und Marktzugang.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Weiterbildung von Mitarbeitenden stärker fördern.
- Zudem hat sich die Schweizer Regierung mit dem Anti-Terror-Gesetz befasst.
- Schliesslich zeigt ein Bericht, dass die Schweiz beim Marktzugang gut aufgestellt ist.
11.25 Uhr – Weiterbildung
Der Bund will Menschen ohne nachobligatorische Bildung respektive mit mangelnden Grundkompetenzen insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stärker fördern. Er hat am Mittwoch das Wirtschaftsdepartement mit Massnahmen beauftragt.
Diese betreffen etwa eine stärkere Promotion des Förderschwerpunkts «Einfach besser ... am Arbeitsplatz!», mit dem der Bund Betriebe unterstützt, ihre Mitarbeitenden am Arbeitsplatz angesichts vieler Herausforderungen fit zu halten.
Zudem lanciert der Bund ein Pilotprogramm «Weiterbildungscoaching für KMU» mit interessierten Berufsverbänden. Die Beratung soll KMU-Betrieben helfen, den Weiterbildungsbedarf ihrer Mitarbeitenden zu eruieren.
11.10 Uhr – Anti-Terror-Gesetz
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) soll ab dem 1. Oktober im Internet und in elektronischen Medien verdeckt fahnden können.
Zudem soll der Bundesrat ab Herbst die Kompetenz erhalten, Polizeikooperationsabkommen in Eigenregie abzuschliessen. Bisher musste die Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden durch das Parlament genehmigt werden.
Der Bundesrat will erste Bestimmungen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) im Herbst in Kraft setzten. Er hat die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.
11.05 Uhr – Marktzugang
Beim Marktzugang in den Nachbarländern ist die Schweiz keinen systematischen Diskriminierungen ausgesetzt. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bundesrat verabschiedeter Bericht. Angesichts komplexeren Rechtsvorschriften sind aber CH-Akteure in Italien mit mehr Bürokratie und Schwierigkeiten konfrontiert als in Deutschland, Frankreich und Österreich.
Der Bericht untersuchte das Schicksal von Erbringenden kurzfristiger Dienstleistungen und Teilnehmenden an öffentlichen Ausschreibungen. Der Bericht konzentriert sich vor allem auf die Bedingungen zwischen der Schweiz und Italien. Dies, wegen der schwachen Beteiligung der Unternehmen an der Umfrage und aus methodologischen Gründen.