Anti-Terror-Gesetz: Informationen zu den neuen Massnahmen
Am 13. Juni stand das Anti-Terror-Gesetz in der Schweiz zur Abstimmung. Es soll neue polizeiliche Massnahmen zur Terrorismus-Prävention erlauben.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Anti-Terror-Gesetz gibt der Polizei neue Instrumente zur Terrorismus-Bekämpfung.
- Diese sollen gezielt zur Prävention bei konkret gefährdenden Personen eingesetzt werden.
- Künftig soll die Polizei Ausreiseverbote, Meldepflichten und Hausarreste verhängen können.
- Da das Referendum ergriffen wurde, kam es am 13. Juni zur Abstimmung.
Der Bundesrat und das Parlament haben zur Bekämpfung von Terrorismus eine Reihe von neuen Massnahmen erarbeitet. Diese greifen spezifisch im Bereich der Prävention. Tritt das Anti-Terror-Gesetz in Kraft, wird die Polizei künftig handeln können, bevor ein terroristischer Anschlag geschieht.
Die erarbeiteten Instrumente sollen nur bei konkreten Anzeichen für terroristische Gefahr zum Einsatz kommen. Sie werden verhältnismässig angewendet und jeweils auf den Einzelfall abgestimmt. Zusätzlich können die betroffenen Personen jede Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Verbote und Pflichten im Anti-Terror-Gesetz
Bestehen bei einer Person konkrete Anzeichen für eine terroristische Gefährdung Dritter, kann die Polizei ihr diverse Verbote und Pflichten auferlegen.
Bei einer Gesprächsteilnahmepflicht muss die betroffene Person regelmässig an Gesprächen teilnehmen, um zu prüfen, ob von ihr eine Gefahr ausgeht. Weiterhin kann eine regelmässige Meldepflicht angewandt werden, um die Einhaltung eines verhängten Ausreiseverbots zu prüfen.
Den sogenannten Gefährdern kann ausserdem der Kontakt zu anderen Personen, die sich in einem terroristischen Umfeld bewegen, verboten werden. So soll die Kommunikation zwischen radikalisierten Individuen unterbunden werden. Propaganda einzuschränken sei ein weiteres Ziel der neuen Gesetzgebung.
Die Polizei wird durch das Anti-Terror-Gesetz auch bemächtigt, den Bewegungsraum von gefährdenden Personen einzuschränken. Neben einem Ausreiseverbot aus der Schweiz soll auch das Aufsuchen oder Verlassen spezifischer Orte untersagt werden. Im Härtefall darf sich eine betroffene Person nur noch auf einer einzigen Liegenschaft aufhalten.
Verdeckte Fahndung der Fedpol
Eine weitere Gesetzesänderung sieht das Anti-Terror-Gesetz bei der Fahndung vor.
Die Bekämpfung des Terrorismus fordert demnach eine Erkennung und Analyse von verbrecherischen Organisationen ausserhalb des Strafverfahrens. Neu soll somit das Bundesamt der Polizei Fedpol im Internet und in elektronischen Medien verdeckt fahnden können.
Die erarbeiteten Massnahmen ermöglichen es der Polizei also, Personen einzuschränken, von denen eine effektive, terroristische Gefahr ausgeht. Zusammen mit den bisherigen Anti-Terror-Instrumenten zur Repression und Reintegration soll damit eine lückenlose Strategie zur Bekämpfung von Terrorismus möglich sein.
Referendum ergriffen
Mitte Januar 2021 kam ein Referendum gegen das Anti-Terror-Gesetz zustande. Das Komitee «Nein zur Präventivstrafe» kritisiert, dass die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen die Grundrechte jedes Einzelnen schwer einschränkten. Sie sehen die Vorlage als Frontalangriff auf den Rechtsstaat.
Deshalb gelangte das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) nun am 13. Juni 2021 zur Abstimmung.
Abstimmungsresultat
Das Anti-Terror-Gesetz wurde am 13. Juni mit 56,6 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 59,5 Prozent.