Die Konzernverantwortungsinitiative kommt vors Volk

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Bern,

Ob die Konzernverantwortungsinitiative mit oder ohne einen Gegenvorschlag an die Urne kommt ist noch offen. Übernommen wurde das Konzept des Ständerates.

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Die Initianten bei der Einreichung der Konzernverantwortungsinitiative im Jahr 2016. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Konzernverantwortungsinitiative kommt an die Urne.
  • Ob die Initiative mit oder ohne Gegenvorschlag kommt ist noch offen.
  • Übernommen von der Einigungskonferenz wurde das Konzept des Ständerates.

Die Konzernverantwortungsinitiative kommt an die Urne. Ob mit oder ohne Gegenvorschlag, ist noch offen. In drei Runden Debatte hat sich das Parlament nicht auf einen Text einigen können. Die Einigungskonferenz hat nun das Konzept des Ständerates übernommen.

Umstritten war, wie weit Konzerne für Verletzungen von Umwelt- und Menschenrechtsbestimmungen im Ausland haften sollen. Der Nationalrat wollte die Haftungspflicht gegenüber heute zwar erweitern, dabei aber weniger weit gehen als die Initiative.

Der Ständerat hingegen wollte in Sachen Haftung beim Status quo bleiben. Sein Konzept beinhaltet Berichterstattungspflichten für gewisse Unternehmen. Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen.

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Die Wirtschaft zeigt Verständnis für das Anliegen der Initiative. - Keystone

Dieses Konzept haben die Einigungskonferenz nun übernommen, samt dem Bussenkatalog des Ständerates für Unternehmen, die die Berichterstattungspflicht verletzen. Wer trotz Verpflichtung den Bericht nicht vorlegt oder darin unwahre Angaben macht, riskiert eine Busse von bis zu 100'000 Franken. Bei fahrlässigem Handeln sind es 50'000 Franken.

Kein Rückzug

Der Ständerat unterstützte dieses Konzept zuletzt mit 28 zu 17 Stimmen. Der Bundesrat hatte die Grundlagen für diesen Gegenvorschlag als Reaktion auf den schärfer formulierten Gegenvorschlag des Nationalrates ins Spiel gebracht.

Der Nationalrat hätte den Initianten nämlich weit entgegenkommen wollen. So dass diese bereit gewesen wären, ihr Begehren zurückzuziehen, sollte aus den Ratsdebatten der Gegenvorschlag des Nationalrates resultieren. Dies ist nun nicht der Fall.

Das Konzept sah neue Haftungsregeln für Konzerne vor, die Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Es sei denn, sie weisen nach, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben oder das kontrollierte Unternehmen nicht haben beeinflussen können. Das Konzept gilt für Konzerne mit Sitz in der Schweiz und allfälligen Tochterfirmen im Ausland. Es wurde vom Nationalrat zuletzt mit 97 zu 92 Stimmen verabschiedete.

«Alibi-Gegenvorschlag»

Ob der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative kommt, entscheidet sich kommende Woche. Zuerst wird am Montag der Nationalrat über den Antrag der Einigungskonferenz befinden, am Dienstag dann der Ständerat. Lehnt ein Rat den Antrag der Einigungskonferenz ab, ist der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative gescheitert.

Über die Konzernverantwortungsinitiative abgestimmt wird voraussichtlich im November. Parlament und Bundesrat empfehlen sie zur Ablehnung. Hinter dem Begehren stehen 120 Hilfswerke, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchliche und genossenschaftliche Organisationen und Aktionärsverbände.

Den nun noch zur Diskussion stehenden Gegenvorschlag bezeichnete das Initiativkomitee in einer Mitteilung vom Donnerstag als «Alibi-Gegenvorschlag». Dieser solle den Stimmberechtigten «vorgaukeln», dass es die Initiative nicht mehr brauche.

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