Diese Änderungen treten ab 1. April in der Schweiz in Kraft

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Bern,

Ab 1. April treten in der Schweiz zahlreiche Neuerungen in Kraft. So müssen beispielsweise Cyberangriffe mit grossem Schadenspotenzial gemeldet werden.

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Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Cyberangriffe mit grossem Schadenspotenzial ab dem 1. April dem Bund melden. - Keystone

Reisende nach Grossbritannien müssen ein elektronische Reisegenehmigung zahlen, Boni für Photovoltaikanlagen an bestimmten Orten werden stark erhöht, der neue Bundesrat tritt sein Amt an: Diese und weitere Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie Neuerungen treten am 1. April in Kraft.

BUNDESRAT: Der am 12. März neu gewählte Mitte-Bundesrat Martin Pfister tritt sein Amt als neuer Vorsteher des eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) an. Pfister, selbst Oberst der Schweizer Armee, beerbt Viola Amherd, welche das Amt seit 2018 inne hatte.

Meldepflicht bei Cyberangriffen

Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Cyberangriffe mit grossem Schadenspotenzial ab dem 1. April dem Bund melden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Gesetzesänderung und die zugehörige Verordnung in Kraft.

Für den Fall, dass Behörden, Organisationen oder Unternehmen die Meldepflicht missachten, sieht das Gesetz Bussen vor. Die gesetzlichen Grundlagen dafür treten allerdings erst am 1. Oktober in Kraft.

In den ersten sechs Monaten gilt somit zwar die Meldepflicht, das Unterlassen von Meldungen wird aber noch nicht sanktioniert.

Die Meldepflicht gilt zum Beispiel für Bundesrat und Parlament, die Bundesanwaltschaft, die Armee, sowie für Hochschulen, Banken, Gesundheits- und Energieversorger, die SRG und Bahnunternehmen. Gemäss dem Erlass müssen Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung an das Bundesamt für Cybersicherheit gemeldet werden.

Neue Einreisebestimmungen in Grossbritannien

Für Reisen ins Vereinigte Königreich reicht ab dem 2. April ein Reisepass allein nicht mehr aus. Es braucht zusätzlich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Die Genehmigung für Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland kostet pro Person 10 britische Pfund, was umgerechnet rund 11 Franken entspricht.

Die Bewilligung ist zwei Jahre lang gültig und muss erst danach wieder erneuert werden. Dies kann man über eine App beziehungsweise Online erledigen.

Bonus für Photovoltaikanlagen

Per 1. April 2025 wird der Bonus für Photovoltaikanlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad stark erhöht. Für integrierte Anlagen steigt er von 250 auf 400 Franken pro kW installierter Leistung, für angebaute und freistehende Anlagen von 100 auf 200 Franken. Dies setzt einen Anreiz zum Bau von Fassadenanlagen, die im Winterhalbjahr viel Strom produzieren.

Solarenergie
Photovoltaikanlagen auf Hausdächern wie hier auf einem Schrägdach können dabei helfen, umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. - dpa

Anlagen ab einer Gesamtleistung von 100 kW erhalten für die Leistungen unter 100 kW den Vergütungssatz für integrierte Anlagen (330 Franken/kW) und 250 Fr./kW für die darüberhinausgehende installierte Leistung.

Ebenfalls per 1. April 2025 wird der Leistungsbeitrag der Einmalvergütung für die stark wachsenden Marktsegmente der Anlagen mit weniger als 30 kW Leistung sowie für angebaute und freistehende Anlagen ab 100 kW um je 20 Franken gesenkt.

Keine Absenkung gibt es in der Leistungsklasse von 30 bis 100 kW, die weniger stark wächst. Damit wird es finanziell attraktiver, grössere Anlagen zu bauen und möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung auszunutzen.

Kommentare

User #2629 (nicht angemeldet)

Wirklich alles dummes Geschwätz. Schade fürs Papier.

ROBABI

Jeder kriminelle Ausländer sollte sofort abgeschoben werden.

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