Diese Änderungen treten ab 1. März in der Schweiz in Kraft

Keystone-SDA
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Bern,

Am Samstag treten in der Schweiz diverse Gesetzes-Änderungen in Kraft. Neu ist das automatisierte Fahren erlaubt.

Automatisiertes Fahren
Ab dem 1. März ist in der Schweiz automatisiertes Fahren erlaubt. Auch andere Gesetzes-Änderungen treten in Kraft. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 1. März sind in der Schweiz einige Änderungen in Kraft getreten.
  • Drei Anwendungsfälle für automatisiertes Fahren sind neu erlaubt.
  • Es gibt auch Änderungen betreffend Stromnutzungskosten, Brotgetreide und Kriegsmaterial.

Anwendungsfälle für automatisiertes Fahren, erhöhter Import von Getreide und tiefere Stromnutzungskosten.

Am 1. März treten in der Schweiz Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie weitere Neuerungen in Kraft. Hier der Überblick:

Automatisiertes Fahren

Automatisiert verkehrende Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern.

Automatisiertes Fahren
Drei neue Anwendungen für automatisiertes Fahren sind ab Samstag erlaubt. - keystone

Ab 1. März sind drei Anwendungsfälle für das automatisierte Fahren erlaubt. Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden.

Ebenfalls erlaubt ist der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken. Zudem ist auch das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.

Stromnutzungskosten

Stromkonsumentinnen und -konsumenten müssen für das Tarifjahr 2025 124 Millionen Franken weniger für die Netznutzung zahlen.

Stromnutzung
Die Netznutzung für Stromkonsumentinnen und Konsumenten wird günstiger. - keystone

Der Bundesrat hat die risikogerechte Entschädigung für das ins Stromnetz investierte Kapital angepasst. Die entsprechende Änderung der Stromversorgungsverordnung zur Berechnung des Weighted Average Cost of Capital (WACC) tritt am 1. März in Kraft.

Diesen WACC legt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation jährlich fest.

Kriegsmaterial

Rüstungsbetriebe erhalten für die Produktion und den Export von Gütern mehr Zeit.

Der Bundesrat hat die Gültigkeitsdauer der Ein-, Aus- und Durchfuhrbewilligungen von Kriegsmaterial von einem auf zwei Jahre erhöht. Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung nötig.

Kriegsmaterial
Die Rüstungsindustrie erhält für die Produktion und den Export von Gütern mehr Zeit. - keystone

Die Änderung tritt am 1. März 2025 in Kraft. Als Grund nannte der Bundesrat die Beschaffungs-, Herstellungs-, Liefer- und Einführungsprozesse, die für moderne Rüstungsgüter viel Zeit in Anspruch nehmen würden.

Brotgetreide

Landwirtinnen und Landwirte haben im vergangenen Jahr in der Schweiz so wenig Brotgetreide ernten können wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr.

Brotgetreide
Künftig soll mehr Getreide für Brot importiert werden. - keystone

Der Bundesrat beschloss daher eine Erhöhung des Importkontingents um 60'000 Tonnen, um die Nachfrage nach Weizen, Roggen und Dinkel decken zu können.

Die entsprechende Änderung der Agrareinfuhrverordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.

Einreisegenehmigung

Ab 5. März können Reisende nach Grossbritannien eine kostenpflichtige digitale Einreisegenehmigung (ETA) beantragen.

Diese wird ab dem 2. April 2025 benötigt. Die Beantragung erfolgt am besten über die UK ETA App. Die Kosten betragen 10 Pfund (11,20 Franken).

Kommentare

User #4884 (nicht angemeldet)

Wenn ich sehe, wie mein neues Auto jedes zweite Schild falsch liest, oder Schilder der Nebenstrassen, na ja.

User #2677 (nicht angemeldet)

Automatisiertes Fahren ? Eine weitere Sache die die Welt nicht braucht !

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