Gericht

Dieser One-Night-Stand landet vor Gericht!

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Schwyz,

Ein One-Night-Stand im Kanton Schwyz endete vor Gericht. Ein 37-jähriger Türke wurde vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freigesprochen.

One-Night-Stand Schwyz
Ein One-Night-Stand im Kanton Schwyz endete vor Gericht. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 37-jähriger Türke und eine Schweizerin hatten einen One-Night-Stand.
  • Die Frau warf dem Mann im Anschluss versuchte Vergewaltigung vor.
  • Nun wurde der Türke freigesprochen.

Im November 2022 trafen sich ein 37-jähriger Türken und eine Schweizerin in Innerschwyz im Ausgang. Sie gingen zu ihm nach Hause. Dort kam es zu einem sexuellen Abenteuer.

Dieser One-Night-Stand landete nun vor dem Gericht.

Dort schilderte die Frau laut dem «Bote der Urschweiz», dass sie zunächst einvernehmlich Sex gehabt hätten.

Doch als der Mann das Kondom abstreifte, wollte sie nicht mehr und hielt ihre Beine zusammen. Er habe dann versucht, gegen ihren Willen in sie einzudringen, was jedoch misslang.

«Sie hat das nicht erfunden»

Der Staatsanwalt stellte klar: «Sie hat das nicht erfunden, um einfach einen Unschuldigen ins Gefängnis zu bringen.» Er beantragte deshalb eine Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

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Im Kanton Schwyz landete ein Mann nach einem One-Night-Stand vor Gericht. Er wurde freigesprochen. (Symbolbild) - pixabay

Die Verteidigerin des Mannes plädierte hingegen für einen Freispruch. Sie forderte eine Strafuntersuchung gegen die Frau wegen falscher Beschuldigung und Drogenmissbrauchs.

Ihr Argument war, dass es unrealistisch sei, dass eine Frau, die fast vergewaltigt wurde, ihren Peiniger danach oral befriedige.

Standest du schon einmal vor Gericht?

Das Gericht hatte Schwierigkeiten bei der Urteilsfindung. Es betonte, dass die Aussagen der Frau zwar glaubhaft seien, aber auch die des Beschuldigten nicht unglaubhaft waren.

Es fehlten zudem Beweise wie Chatnachrichten oder Arztberichte.

Im Zweifel für den Angeklagten

Letztendlich sprach das Gericht den Mann laut dem «Bote der Urschweiz» nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» (Im Zweifel für den Angeklagten) frei.

Die Kosten des Verfahrens von über 18’500 Franken werden von der Staatskasse übernommen.

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