Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Finanz-Jongleurs Dieter Behring zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren bestätigt.
Zwischen 1994 und 2004 investierten rund 2000 Menschen in das Behring-Anlagesystem, das dank eines Computerprogramms überdurchschnittliche Renditen bei geringem Risiko versprach.
Zwischen 1994 und 2004 investierten rund 2000 Menschen in das Behring-Anlagesystem, das dank eines Computerprogramms überdurchschnittliche Renditen bei geringem Risiko versprach. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dieter Behring kriegt eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.
  • Dies hat das Bundesgericht in Lausanne bestätigt.
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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte Dieter Behring im September 2016 des gewerbsmässigen Betrugs für schuldig befunden.

Nun haben die Lausanner Richter die von Behring selbst verfasste Beschwerde in allen Punkten abgewiesen. Dies geht aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Behring rügte zahlreiche Punkte, die zum Teil bereits während des Prozesses in Bellinzona thematisiert worden waren. So sah sich Behring nicht ausreichend verteidigt. Auch kritisierte er wiederholt, dass die Bundesanwaltschaft (BA) nur ihn angeklagt und das Verfahren gegen andere mutmassliche Beteiligte eingestellt hatte.

Das Bundesgericht hält fest, das Recht auf ein faires Verfahren sei nicht verletzt worden. Behring habe selbst darauf verzichtet einen anderen Anwalt zu engagieren, nachdem klar war, dass sein bisheriger Privatverteidiger die Beschwerde ans Bundesgericht aus gesundheitlichen Gründen nicht würde verfassen können.

Das Gesuch um die Bestellung eines unentgeltlichen Verteidigers hat das Bundesgericht abgelehnt. Eine solche komme nur bei Bedürftigkeit in Frage.

Als unbegründet taxiert das Bundesgericht die Rüge Behrings, dass die BA das Strafverfahren auf ihn fokussiert hat. Es sei nicht erkennbar, inwiefern das Fairnessgebot und die Unschuldsvermutung durch die Einstellung des Verfahrens der ursprünglichen Mitbeschuldigten verletzt worden sein soll.

Auch die Kritik des Verurteilten an der Anklageschrift lassen die Lausanner Richter nicht gelten. Entgegen der Ansicht von Behring umschreibe diese den erhobenen Vorwurf konkret und detailliert. Der Sachverhalt sei überdies nicht willkürlich festgestellt worden.

Das Bundesstrafgericht habe davon ausgehen können, dass es sich beim «Handelssystem Behring» um ein Schneeballsystem handelte. Mit dem Versiegen der Gelder von neuen Kunden sei das Umlageverfahren kollabiert.

Nach intensiver Werbung für das «Handelssystem Behring» investierten zwischen Ende 1994 und 2004 rund 2000 Personen Gelder in der Höhe insgesamt 800 Millionen Franken. Zur Rechenschaft gezogen wurde Behring für die Taten zwischen 2001 und 2004. Frühere Handlungen waren verjährt. Das Bundesstrafgericht sprach Schadenersatzansprüche von rund 207 Millionen Franken gut.

Noch nicht entschieden hat das Bundesgericht über die Beschwerden von am Verfahren beteiligten Zivilklägern und Betroffenen von verfügten Einziehungen. (Urteil 6B_28/2018 vom 07.08.2018)

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