Doppelbürger können weiterhin nicht in die Schweiz ausreisen

Keystone-SDA
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Bern,

Für die acht schweizerisch-türkischen Doppelbürger gilt nach wie vor ein Ausreiseverbot.

Zuckerfest, Ausgangssperre, Türkei
Türkische Polizeibeamte überprüfen die Dokumente von Fussgängern vor einem Markt. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die acht Schweizer Doppelbürger dürfen die Türkei noch nicht verlassen.
  • Das EDA bemüht sich indes intensiv damit, dies zu ändern.

Für acht in der Türkei weilende türkisch-schweizerische Doppelbürger gilt weiterhin ein Ausreisestopp für die Schweiz. Das Schweizer Aussendepartement behandelt die Angelegenheit prioritär.

«Die Situation der acht an der Ausreise aus der Türkei gehinderten Personen mit schweizerisch-türkischer Staatsangehörigkeit ist zurzeit unverändert», erklärte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Dienstag auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA. Und weiter: «Ihre Rückkehr geniesst für das EDA hohe Priorität; mögliche Handlungsoptionen werden laufend diskutiert und überprüft.»

Mitte Juli hatte der türkische Botschafter in der Schweiz, Ilhan Saygili, die baldige Aufhebung des Ausreisestopps angekündigt. Grund für die Ankündigung war die Aufhebung des Ausnahmezustandes in der Türkei auf den 19. Juli. Die Aufhebung des Ausreisestopps gelte jedoch nur für jene Doppelbürger, die lediglich aufgrund einer administrativen Massnahme nicht ausreisen durften, sagte er damals.

Grund für Ausreisesperre unbekannt

Nun – drei Wochen später – sind die Doppelbürger noch immer in der Türkei. Ob es sich bei den festsitzenden Personen um administrative Fälle handelt oder ob die Ausreisesperre gegen sie aufgrund eines gerichtlichen Entscheids verfügt wurde, ist nicht bekannt. Falls das zweite der Fall wäre, bräuchte es gemäss Botschafter Saygili wiederum einen Gerichtsbeschluss, um die Sperre aufzuheben.

Mitte Juli hatte das EDA in der Stellungnahme die bevorstehende Aufhebung des Ausnahmezustandes in der Türkei begrüsst und beigefügt, es gehe nun davon aus, «dass die neue Situation mit der vollständigen Aufhebung der Grundrechtsbeschränkungen in der Türkei einhergeht, die mit dem Erlass des Ausnahmezustandes verbunden waren».

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