Wieder Wahlfälschung? 21'000 verdächtige Unterschriften entdeckt

Keystone-SDA
Keystone-SDA, Simon Ulrich

Bern,

Die Bundeskanzlei hat erneut Anzeige erstattet. Der Verdacht: Rund 21'000 Unterschriften für Volksinitiativen sollen gefälscht worden sein.

«Arena»
Die Bundeskanzlei hat eine dritte Strafanzeige wegen mutmasslich gefälschter Unterschriften eingereicht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundeskanzlei hat Anzeige wegen mutmasslich gefälschter Unterschriften eingereicht.
  • Es geht um rund 21'000 Unterschriften für fünf verschiedene Volksinitiativen.
  • Es ist bereits die dritte Strafanzeige in diesem Kontext.

Der im vergangenen September publik gewordene Unterschriften-Bschiss beschäftigt weiter: Die Bundeskanzlei hat eine dritte Strafanzeige eingereicht. Dieses Mal geht es um rund 21’000 mutmasslich gefälschte Unterschriften für fünf verschiedene Volksinitiativen.

Die Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Wahlfälschung wurde am Montag bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Das teilt die Bundeskanzlei am Dienstag mit.

Die Behörde hatte bereits im Jahr 2022 und im Jahr 2024 Strafanzeigen eingereicht. Wegen des Verdachts auf Fälschungen von Unterschriften für Volksinitiativen.

21'000 Unterschriften betroffen

Gemäss aktueller Mitteilung geht es um rund 21'000 Unterschriften auf Listen für fünf Volksinitiativen in unterschiedlichen Verfahrensstadien. Sie wurden zum überwiegenden Teil bereits von den Gemeinden für ungültig erklärt und nicht bescheinigt worden.

Erstmals beinhaltet die Strafanzeige auch Verdachtsfälle, die diverse Gemeinden der Bundeskanzlei im Rahmen des schweizweiten Monitorings mitgeteilt haben. Sie machen aber nur einen kleinen Teil aus.

«Die der Strafanzeige beigefügten Beweismittel deuten darauf hin, dass Unterschriften gefälscht worden sein könnten», schrieb die Bundeskanzlei. Der überwiegende Teil dieser verdächtigen Unterschriften stamme aus dem dritten Quartal 2024.

Weitere Einzelheiten zur Strafanzeige gab die Bundeskanzlei in Absprache mit den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt, um die Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.

Sie werde weiterhin Strafanzeige erstatten, wenn sie Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten habe.

Ende Dezember hatten Kontrolleure des Bundes bei der sogenannten Versorgungsinitiative insgesamt 3626 ungültige Unterschriften entdeckt. Diese waren zuvor von Gemeinden und Kantonen als korrekt beglaubigt worden.

Alleine 3308 dieser ungültigen Unterschriften stammten aus dem Kanton Genf.

Verhaltenskodex und verstärkte Kontrollen

Mutmasslich gefälschte Unterschriften unter Volksinitiativen, für Geld gesammelt von Unternehmen, machten Anfang September erstmals Schlagzeilen. Die Bundeskanzlei rief daraufhin einen Runden Tisch ins Leben.

Mit verschiedenen Akteuren sei man dabei, einen Verhaltenskodex zu entwickeln. Auf diesen sollen sich Initiativ- und Referendumskomitees, aber auch Sammelorganisationen verpflichten und berufen können, hiess es am Dienstag.

Weiter wurden die Kontrollen bei der Auszählung der Unterschriften laut der Bundeskanzlei verstärkt. Gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden sei ein engmaschigeres Monitoring der Unterschriftensammel- und Kontrollprozesse aufgezogen worden.

Überdies stehe die Bundeskanzlei mit der Wissenschaft in Kontakt. Dies, um technische Lösungen zum Schutz der Unterschriftensammlungen vor Missbrauch und Betrug zu prüfen. Der Bundesrat sprach sich bisher gegen ein Verbot von bezahlten Sammlungen aus.

Kommentare

User #1286 (nicht angemeldet)

Wahlfälschungen gibt es nur im Ausland. Haben unsere Politiker vor Jahren gewarnt.

User #4736 (nicht angemeldet)

Den Unterschriftenkontrolleuren ca. 5 Jahre Zähl- und Kontrollzeit geben. Nach diesen 5 Jahren ist dann schon einiges am Übermass der Abstimmungseingaben überflüssig.

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