Dunand erneut wegen Verleumdung von de Quattro schuldig gesprochen

Keystone-SDA
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Renens (VD),

Fabien Dunand ist vom Waadtländer Kantonsgericht wegen Verleumdung schuldig gesprochen worden. Der ehemalige Journalist erhält eine Bewähungsstrafe.

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Der Whistleblower und ehemalige Chefredakteur von 24heures, Fabien Dunand, spricht während eines Pressegesprächs über die Deponie Bioley-Orjulaz der Orllati-Gruppe nach den Enthüllungen der Zeitung Le Temps über den Immobilienentwickler Bernard Nicod am Mittwoch, 15. November 2017 in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Fabien Dunands ursprüngliche Strafe wird nun für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
  • Beide Seiten hatten erklärt, mit einer Bewährungsstrafe leben zu können.

Das Waadtländer Kantonsgericht hat in der Berufung die Verurteilung von Fabien Dunand wegen Aufschreckens der Bevölkerung und Verleumdung der früheren Staatsrätin Jacqueline de Quattro bestätigt. Der ehemalige Journalist kommt jedoch mit einer Bewährungsstrafe davon.

Die im vergangenen Oktober in erster Instanz verhängte unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken wird nun für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die Richter kamen am Donnerstag bei der Urteilsfindung in Renens zum Schluss, dass eine bedingte Strafe ausreichen müsse, um Dunand von einer Wiederholungstat abzuhalten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Klägerseite hatten erklärt, dass sie mit einer Bewährungsstrafe leben könnten.

Dunands Anwalt will Einzelheiten des Urteils abwarten

De Quattros Anwalt François Roux bekräftigte am Donnerstag, dass er kein Problem mit dem Aufschub der Strafe habe. Gleichzeitig zeigte er sich erfreut, dass die Verurteilung in der Berufung bestätigt wurde. Für seine Mandantin sei dieses Urteil sicherlich eine Erleichterung. Ihr Leben sei jahrelang durch Dunand «vergiftet» worden.

Dunands Anwalt Elie Elkaim sagte nach der Verlesung des Urteils, «wir sind nicht gekommen, um einen Aufschub zu bekommen». Bevor er sich zu einer möglichen Berufung ans Bundesgericht äussern könne, wolle er aber die Einzelheiten des Urteils abwarten. Elkaim hatte auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert.

Dunand wandte sich anonym an Medien und Politiker

Für das Berufungsgericht besteht trotz Bewährung kein Zweifel, dass Dunand schuldig ist, die Bevölkerung mit falschen Behauptungen aufgeschreckt zu haben. Der ehemalige Chefredaktor der Waadtländer Zeitung «24 heures» hatte ab Ende 2016 zunächst anonym Briefe an die Medien und gewählte Politiker verschickt und behauptet, dass der Baukonzern Orllati das Grundwasser in Bioley-Orjulaz VD verschmutzt habe. Dabei hätten alle Kontrollen bestätigt, dass das Wasser zum Trinken geeignet sei.

Dunand habe nicht das Gemeinwohl im Blick gehabt, sondern parteiisch gehandelt, befand das Gericht. Letzteres aufgrund seiner Verbindungen zum Unternehmen von Bernard Nicod, das sich damals im Konflikt mit seinem Konkurrenten Orllati befunden habe.

Gericht bestätigt Entschädigungszahlungen

Die Kantonsrichter waren ausserdem der Ansicht, dass Dunand de Quattro verleumdet hat. So habe er mehrfach behauptet, dass die ehemalige FDP-Staatsrätin versucht habe, «die Affäre zu begraben», um die Orllati-Gruppe zu schützen.

Mit den wiederholten Anschuldigungen Dunands habe die damalige Umweltministerin in den Augen des «normalen» Bürgers als «voreingenommene und sogar lügnerische» Staatsrätin erscheinen können. Die Absicht, ihr zu schaden, sei «offensichtlich».

Das Gericht bestätigte auch die Höhe der in erster Instanz ausgesprochenen Entschädigungszahlungen zu Lasten von Dunand. Dabei gehen 15'000 Franken an de Quattro und 12'000 Franken an die Orllati-Gruppe. Dunand, der heute in der Kommunikationsbranche tätig ist, muss zudem 90 Prozent der Fallkosten tragen, der Rest geht zu Lasten des Staates.

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