Durch Spenden Gutes tun und Steuern sparen

Joël Weber
Joël Weber

Bern,

Spenden bieten bedürftigen Menschen und Tieren wichtige Unterstützung. Auch den Spendern bringen sie einen Vorteil, da Spenden oft die Steuerkosten senken.

Spenden Steuern sparen
Ein Mann füllt seine Steuererklärung aus. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 100 Franken lassen sich Geldspenden von der Steuer abziehen.
  • Spenden sollten stets belegt werden können.
  • Einige Kantone haben Ausnahmeregelungen, was die Höhe einer Spende betrifft.

Spenden lassen sich in den meisten Fällen von den Steuern abziehen. Somit sinkt die Steuerrechnung und gleichzeitig können Hilfsorganisationen und -projekte unterstützt werden. Zum Abzug berechtigt sind allerdings nicht ganz alle Arten der Unterstützung.

Bereits 100 Franken von der Steuer abziehen

Für private Haushalte, die spenden, lassen sich praktisch alle Spendenarten von den Steuern absetzen. Die Behörden akzeptieren hier nicht nur den Abzug von Geldspenden. Auch Wertschriften, die Bereitstellung von Liegenschaften und die Schenkung von Kunstgegenständen können zum Abzug angemeldet werden.

Private Haushalte müssen zwingend mindestens 100 Franken innerhalb eines Jahres spenden, um die Spende von der Steuer abziehen zu können. Das Maximum beläuft sich auf 20 Prozent des Reineinkommens. Auch Firmen dürfen bis zu 20 Prozent ihres Reingewinns bei der Steuer als freiwillige Zuwendung für gemeinnützige Organisationen abziehen.

Zusätzlich ist es für Firmen möglich, Organisationen auch durch andere Vermögenswerte zu unterstützen und diese von der Steuer abzuziehen. Dies betrifft Güter wie beispielsweise Land und Fahrzeuge. Auch gespendete Markenrechte und Patente sind in diesem Fall steuerbefreit.

Spenden steuern sparen ordner
In solchen Aktenordnern sollten die Bestätigungen für Spenden aufbewahrt werden. - pixabay

Spenden sollten belegt werden können

Eine Voraussetzung, um Spenden tatsächlich von der Steuerrechnung abziehen zu dürfen, stellt die Steuerfreiheit der begünstigten Organisation dar. Ein Indikator hierfür ist das Zewo-Gütesiegel, das steuerbefreite und seriöse Hilfsorganisationen ausweist. Somit sind Geldspenden an solche Hilfswerke bei der Bundessteuer stets abziehbar.

Spenden an Organisationen, die sich ausschliesslich im Kultur-Sektor befinden, sind allerdings nicht von der Steuer absetzbar. Ein Beispiel hierfür ist eine religiöse Organisation. Verfolgt eine Organisation sowohl gemeinnützige wie auch kulturelle Zwecke, müssen Spenden nachweislich für die Gemeinnützigkeit verwendet werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen freiwilligen und zwingenden Beiträgen, wie beispielsweise Mitgliederbeiträgen. Besitzt eine gemeinnützige Organisation vertraglichen Anspruch auf einen Mitgliederbeitrag, kann ein solcher nicht von den Steuern abgezogen werden. Ehrenamtliche Arbeit, also Zeitspenden, sind ebenfalls nicht absetzberechtigt.

Sämtliche Kantone der Schweiz sind dem Steuerharmonisierungsgesetzt unterstellt. Einige Kantone verfügen allerdings über Ausnahmeregeln betreffend der minimalen und maximalen Höhe einer Geldspende. Daher sollten sich Spender über geltendes Gesetz in ihren Heimatkantonen informieren und die Spenden an gemeinnützige Organisationen stets belegen können. Non-Profit-Organisationen, die Zuwendungen in Form von freiwilligen Geldspenden erhalten haben, stellen den Spendern stets eine Bestätigung zu.

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