Easyjet wehrt sich gegen «AirHelp»-Vorwürfe
Nach Ausfällen würden Kunden oft vergeblich auf Entschädigungen warten, teilt das Fluggastrechte-Portal «AirHelp» mit. Easyjet Switzerland bestreitet dies.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Verspätungen oder Ausfällen von Flügen hätten Passagiere Anspruch auf Entschädigung.
- Die Anträge laufen bei den meisten Airlines aber ins Leere.
- Auch die Swiss schneidet bei der Studie mit 51 Fluggesellschaften schlecht ab.
Nach Flugausfällen oder Verspätungen haben Fluggäste unter gewissen Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Oft laufen die bei Airlines gestellten Anträge aber ins Leere. Zu diesem Ergebnis kommt eine weltweit zu 51 Fluggesellschaften durchgeführte Studie des Fluggastrechte-Portals AirHelp zeigt. Die Swiss schneidet in diesem Rating nicht gut ab, gleiches gilt für Easyjet.
Fällt ein Flug aus oder verspätet sich die Maschine um mindestens drei Stunden, dann hat der Fluggast Anspruch auf Entschädigung. Die kann bis zu 600 Euro betragen, wie AirHelp am Freitag schreibt. Die Reisenden können das Geld sogar noch drei Jahre nach dem Flug rückwirkend bei der Airline in Rechnung stellen.
Im Durchschnitt werden laut AirHelp jedoch 58 Prozent der legitim über das Portal gestellten Zahlungsansprüchen abgelehnt. Namhafte Airlines wie die Billigfluggesellschaften Ryanair (98,4%) und Easyjet (87,3%) weigern sich meistens, die Passagiere zu entschädigen. Bei Tunisair, der spanischen Vueling oder Bulgaria Air stehen die Chancen, dass auf Anhieb Geld überwiesen wird, bei nahezu Null.
Easyjet Switzerland: Nehmen Forderungen der Kunden ernst
In einer Stellungnahme wehrt sich Easyjet gegen das schlechte Abschneiden im AirHelp-Rating. Die Gesellschaft nehme die Verordnung zu Zahlungen bei Flugverspätungen und -ausfällen sehr ernst. Die fälligen Entschädigungen würde Easyjet zahlen, wenn sie fällig seien. Dafür würden weltweit jährlich «mehrstellige Millionenbeträge» aufgewendet.
Die Kunden sollten Ansprüche direkt der Airline melden, um nicht Geld an Portale wie AirHelp zu verlieren, schreibt Easyjet weiter. Das empfiehlt auch die Swiss. Wenn ein Kunde Anspruch auf eine Entschädigungsleistung habe, dann werde er unbürokratisch entschädigt. Die Swiss nehme die Forderungen der Kunden ernst und prüfe jeden Einzelfall, hiess es weiter.
Swiss verbessert sich
Die Swiss habe sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Allerdings lehne sie immer noch gut 61 Prozent der legitim gestellten Anträge ab. Dies heisst es im Bericht von AirHelp.
Wie die Swiss schneidet auch der Ferienflieger Edelweiss (64%) im internationalen Vergleich schlecht ab. Besonders gut liegen dagegen American Airlines (27%) oder Air France (31%) im Rennen.
«Mit der restriktiven Handhabe wollen die Fluggesellschaften die Fluggäste dazu bringen, ihre Forderungen aufzugeben.» Dies glaubt Philippe Strässle, Geschäftsleiter von AirHelp Schweiz, laut Mitteilung. Oftmals würden es sich die Konsumenten zweimal überlegen, ob sie das Geld mit Nachdruck einfordern. Dabei müssten sie oft einen Anwalt einschalten.