EDA verschärft Reiseregeln für Diplomaten mit Arbeitsplatz Schweiz
EDA-Mitarbeitende mit Arbeitsplatz in der Schweiz können seit Mitte August nur noch auf Dienstreisen, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Botschafter und Diplomaten müssen für Dienstreisen neu geimpft oder genesen sein.
- Betroffen sind run 1500 EDA-Mitarbeitende mit Arbeitsplatz in der Schweiz.
- Dies erklärte das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheit (EDA).
Seit Mitte August gelten neue Reiseregeln für Botschafter, Diplomaten und Projektleiter im eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheit (EDA). Gut 1500 EDA-Mitarbeitende können Dienstreisen nur noch antreten, wenn sie vollständig geimpft sind oder ein Nachweis der Genesung vorliegt.
Dies gilt für alle Angestellte mit Arbeitsplatz in der Schweiz. Im Ausland würden die jeweiligen Missionschefs über die Durchführung von Dienstreisen entscheiden. Dies teilte ein EDA-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Mitarbeitende sollen auf Reisen verzichten
Das EDA empfiehlt seinen in der Schweiz und weltweit über 5500 Mitarbeitenden weiterhin, auf nicht dringende Dienstreisen zu verzichten. Mit den neuen Bestimmungen kommt das EDA nach eigenen Angaben seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden nach. Eine Impfung reduziere nachweislich die Risiken einer schweren Infektion, schreibt das EDA.