Edelweiss: Schweizer reist ohne gültigen Corona-Test nach Ägypten
Ein Berner macht seinen Corona-Test vor den Ägypten-Ferien zu früh. Edelweiss lässt ihn – ohne zu kontrollieren – mitfliegen. Die Airline macht nichts falsch.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schweizer fliegt mit Edelweiss nach Ägypten, obwohl er keinen gültigen Covid-Test hat.
- Die Airline macht die Passagiere für die Einhaltung der Corona-Regeln verantwortlich.
- Das BAG bestätigt, dass die Fluggesellschaften nicht in jedem Fall kontrollieren müssen.
M.M.* freut sich auf seine Sommerferien. Nach langem coronabedingtem Zu-Hause-Bleiben ruft endlich ein 9-tägiger Aufenthalt am Roten Meer mit zwei Freunden.
Die Reisebedingungen sind streng. Um in Ägypten einreisen zu können, brauchen alle Reisenden einen höchstens 72 Stunden alten, negativen Corona-Test.
M.M.* hat die Reiseunterlagen aber nicht besonders genau gelesen. Statt am Mittwoch schickt er seinen Covid-19-Test bereits am Dienstag ins Labor – einen Tag zu früh!
«Das wird schon irgendwie gehen»
Der Ferien-Techniker sagt zu Nau.ch: «Meine Freunde wiesen mich daraufhin, dass ich den Test frühestens am Mittwoch hätte einschicken dürfen. 72 Stunden vor dem Flug am Samstag.»
Trotz Hinweise seiner Freunde entscheidet er sich, nicht nochmals einen neuen Test zu machen. Der Schweizer hoffte, dass es «schon irgendwie gehen wird».
Und tatsächlich: Am Samstagmorgen reist er mit seinen Freunden zum Flughafen. Er gibt sein Gepäck auf, passiert alle Sicherheitskontrollen und steigt ins Flugzeug der Schweizer Airline Edelweiss ein. Ohne dabei einmal seinen Corona-Test vorweisen zu müssen!
Nur einer der Dreier-Reise-Gruppe muss den Corona-Test beim Check-in zeigen.
Edelweiss: Passagier ist fürs Einhalten der Einreisebestimmungen verantwortlich
Nau.ch konfrontiert Edelweiss mit dem Fall. Die Fluggesellschaft weist die Schuld von sich. Jedes Land habe unterschiedliche Anforderungen für die Einreise.
Aber am Ende sei «die Verantwortung für das Einhalten der Einreisebestimmungen bei den reisenden Passagieren». Es gebe Länder, die von den Fluggesellschaften verlangen, «dass die medizinischen Zertifikate vor Abflug geprüft werden. Andere Länder verlangen das nicht».
Reise ein Passagier ohne die Einreisebestimmungen zu erfüllen, trage er das Risiko. Er oder sie müsse damit rechnen, nicht fliegen oder am Zielort nicht einreisen zu dürfen.
BAG: Airline muss Test bei Einreisen in die Schweiz immer kontrollieren
Das Bundesamt für Gesundheit BAG bestätigt. Jede Person sei für die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich. Und könne bei Nichteinhaltung mit einem Bussgeld belegt werden, heisst es auf Nau.ch-Anfrage.
Flugunternehmen müssten hingegen nur mit Konsequenzen rechnen, wenn Corona-Bestimmungen bei der Einreise in die Schweiz nicht eingehalten würden. «Die schweizerische Bestimmung, die Luftverkehrs-Unternehmen verpflichtet, das Corona-Test-Vorhandensein während des Boardings in die Schweiz zu überprüfen, gilt nur für Einreisen. Nicht für Ausreisen aus der Schweiz.»
*Name der Redaktion bekannt