«Ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen»

Nadine Brügger
Nadine Brügger

Zürich,

Es gibt kaum ein grösseres Unglück, als wenn die Kinder vor den Eltern gehen. Das Grab zu schmücken, kann Trost bringen. Umso grösser ist der Schmerz, wenn das Grab geplündert wird. Ein Zürcher Ehepaar hat das erlebt.

Sterberate
2018 starben in der Schweiz 67'088 Menschen. Das sind weniger als erwartet. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf dem Zürcher Friedhof Rehalp haben Diebe den Schmuck von einem Kindergrab gestohlen.
  • Weil es immer wieder zu Grabräuben kommt, warnen viele Friedhöfe explizit davor.
  • Dagegen ausrichten lässt sich wenig, weil Friedhöfe öffentliche Orte sind.

Sternenkinder sind Säuglinge, die kurz nach der Geburt sterben. Vor einem Jahr hat ein Zürcher Ehepaar diesen schweren Schicksalsschlag erlebt: Viel zu früh mussten sie Abschied von ihren Zwillingen nehmen. Seither besuchen sie das Grab ihrer Kinder fast täglich und schmücken es regelmässig neu.

Zu Halloween schnitzten Mutter und Vater lachende Kürbisgesichter. Dank LED-Leuchten strahlten die Kürbisse auch bei Nacht. Doch dann schlugen die Grabräuber zu, berichtet der Blick: Nach drei Nächten verschwanden die Lämpchen, nach vier die ganzen Kürbisse.

Kein hungriges Tier

Weil es kein Tier gewesen sein kann, kommt nur ein Grabräuber in Frage: «Es ist kaum zu glauben, dass ein Mensch so wenig Respekt vor Verstorbenen hat. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen», sagt der trauernde Vater gegenüber dem Blick. Es fühle sich an, als wäre eingebrochen worden, fügt seine Frau an.

Der Grabraub sei ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre. Und kein Einzelfall: «Bei den rund 43'000 Gräbern der Stadt kommt es leider immer wieder vor, dass Grabschmuck wegkommt oder beschädigt wird. Nicht jeder Fall wird uns gemeldet, und auch die Gründe können von Wind und Wetter über Wildtiere bis zur mutwilligen Beschädigung unterschiedlich sein», sagt Rolf Steinmann, Leiter vom Bestattungs- und Friedhofamt der Stadt Zürich gegenüber dem Blick. Viele Schweizer Friedhöfe warnen sogar vor Grabräubern. Rechtlich sind ihnen allerdings die Hände gebunden: Friedhöfe sind öffentliche Orte.

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