Einführung von Tempo-30-Zonen soll vereinfacht werden
Der Bundesrat möchte, dass Tempo-30-Zonen künftig leichter eingeführt werden können. Dies befürworten Linke, Grünliberale und Städte – FDP und TCS sind dagegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Tempo-30-Zonen sollen künftig einfacher eingeführt werden können.
- So lautet ein Vorschlag des Bundesrats, den er im November in die Vernehmlassung schickte.
- Linke, Grünliberale und die Schweizer Städte befürworten den Vorschlag.
- Der TCS, die FDP und der Gewerbeverband sind dagegen.
Für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren soll es nach dem Willen des Bundesrats künftig keine Gutachten mehr brauchen. Linke, Grünliberale und die Städte befürworten die vorgeschlagenen Änderungen. Der TCS, die FDP und der Gewerbeverband lehnen sie ab.
Der Bundesrat hatte den Vorschlag im November in die Vernehmlassung geschickt. Demnach soll die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren vereinfacht werden.
Heute Gutachten nötig
Heute dürfen Tempo-30-Zonen auf sogenannten siedlungsorientierten Strassen innerorts nur zur Verminderung besonderer Gefahren, zur Reduktion der Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses angeordnet werden. Dazu wird ein Gutachten benötigt.
Künftig sollen Tempo-30-Zonen, wie die übrigen Verkehrsanordnungen und -beschränkungen, auch aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen eingerichtet werden können, wie zum Beispiel der Verbesserung der Lebensqualität. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone soll jedoch nach wie vor verfügt und veröffentlicht werden müssen.
Auf den verkehrsorientierten Strassen soll weiterhin grundsätzlich Tempo 50 innerorts gelten. Damit werde sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet werden und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt.
Der Verkehrsclub Schweiz (VCS) ist in seiner Antwort auf das am Freitag zu Ende gegangene Vernehmlassungsverfahren der Ansicht, Tempo 30 erhöhe die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität. Auch die SP ist der Meinung, dass die Gesetzgebung angepasst werden müsse. Tempo 30 verbessere die Koexistenz des motorisierten Verkehrs mit Fussgängern und Velofahrern.
Grüne wollen überall Tempo 30 innerorts
Die Grüne Partei geht noch weiter. Sie stimmt dem Vorschlag des Bundesrates zu, ist aber der Meinung, dass die Höchstgeschwindigkeit innerorts künftig generell auf 30 km/h festgelegt werden soll. Die Geschwindigkeitsreduktion sei ein wichtiges Instrument zur Senkung der CO2-Emissionen. Die Vorschläge des Bundesrates werden auch von den Grünliberalen begrüsst, die ebenfalls die Vorteile für die Sicherheit und die Umwelt hervorheben.
Der Schweizerische Städteverband (SSV) begrüsst den Vorschlag des Bundesrates. Die Behörden seien mit den lokalen Gegebenheiten «bestens» vertraut. Ein Gutachten in Auftrag geben zu müssen, «bringt keinen Mehrwert und macht das Verfahren schwerfälliger», so der SSV.
Wie die Grünen spricht sich eine Minderheit der SSV-Mitglieder sogar für eine Umkehrung des Grundprinzips der Geschwindigkeitsbegrenzung aus: 30 km/h sollte die Norm sein, mit der Möglichkeit, die Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Strecken auf 50 km/h zu erhöhen.
TCS und FDP lehnen Vorschlag ab
Der Touring Club Schweiz (TCS) hingegen lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Er ist der Meinung, dass die Effizienz von Tempo-30-Zonen und anderen Begegnungszonen von deren Gestaltung abhängt. Unter anderem aus diesem Grund ist der TCS gegen die Abschaffung der Gutachten.
Die FDP ist der Ansicht, dass der derzeitige Rechtsrahmen ausreicht, da in den letzten 20 Jahren zahlreiche Zonen geschaffen worden seien. Die FDP erinnert in ihrer Stellungnahme daran, dass es im Bereich der Verkehrssicherheit nie ein Nullrisiko geben werde.
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) lehnt die Vorlage ebenfalls ab. Die Abschaffung des Gutachtens werde zu «flächendeckendem» Tempo 30 führen. Dies werde zur Norm in allen «rot-grün regierten» Städten werden. Zudem erschwere das Errichten von Hindernissen auf diesen Zonen die Arbeit von Fahrern grosser Fahrzeuge wie Lieferwagen.
Der Bundesrat will im Weiteren Fahrgemeinschaften fördern. Diese seien zur Verringerung von Verkehrsüberlastung und Umweltbelastung wünschenswert. Sogenanntes «Carpooling» soll gefördert werden, in dem den Mitfahrgemeinschaften Sonderrechte im Strassenverkehr eingeräumt werden. Die Mehrheit der befragten Akteure begrüsst diesen Vorschlag, aber es werden von ihnen verschiedene Anpassungen für die Umsetzung gefordert.