Einkaufstouris aufgepasst: Kontrollen auch nach Zoll
Zöllner kontrollieren Einkaufstouristen auch nach der Grenze. Damit sollen Betrüger gefunden werden, die die Schweizer Mehrwertsteuer nicht bezahlen wollen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Werttiefgrenze für Einfuhren wurde auf 150 Franken gesenkt.
- Auch im Zollgebiet nach der Grenze führen Zöllner Kontrollen durch.
- Wer beim Betrügen erwischt wird, muss eine Busse bezahlen.
Seit dem 1. Januar haben sich die Regeln für Schweizer Einkaufstouristen geändert: Die Wertfreigrenze wurde von 300 Franken auf 150 Franken gesenkt. Heisst konkret: Wer für mehr als 150 Franken im nahen Ausland einkauft, muss die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen.
«Risikobasiert» wird kontrolliert, wie Zöllner Cornel Staub der NZZ sagt. Die Grenzwächter schauen sich die Autos, die die Grenze im Schritttempo passieren, an und winken einige raus.
Der erfahrene Zöllner erklärt einige übliche Tricks: Waren im Ersatzreifen oder unter dem Kindersitz. Kreativer zeigen sich einige Shopper: Eine Person steigt vor der Grenze aus, überquert sie zu Fuss mit einem vollen Rollkoffer und steigt dann wieder ein.
Doch den Grenzwächtern ist auch dieser Trick bekannt. «Wir kontrollieren nicht nur an der Grenze, sondern auch mit mobilen Teams im Zollgebiet dahinter.»
Denn für Einkaufstouris, die zu teuer eingekauft haben und dies nicht melden, wird es teuer: Sie müssen die Schweizer Mehrwertsteuer und eine Busse bezahlen. Im Wiederholungsfall oder bei gewerbsmässigem Betrug kann es auch ein Strafverfahren geben.
Wenn alles richtig gemacht wird, ist der Einkauf auf der anderen Seite trotz des tieferen Grenzwertes günstiger. Denn die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent kann zurückgefordert werden.
Neue App soll es für Einkaufstouris leichter machen
Und genau da will Deutschland den Schweizer entgegenkommen: Aktuell muss die Quittung noch am Zoll gestempelt werden lassen. Schon bald soll das aber einfacher gehen: Eine App ist in Arbeit, die einen digitalen Ausfuhrschein erstellen kann.
Damit entfällt der Papierkram, auch die Bagatellgrenze von 50 Euro soll wegfallen. Es könnte dann auch bei kleinen Einkäufen die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden. Laut dem «Blick» soll im Sommer die Testphase beginnen.
Dafür gibt es aber Kritik: Die deutsche «Bild» schreibt von einem «fetten Einkaufsrabatt», viele Leser finden es «himmelschreiend ungerecht».