Einzelwolf im Wallis nach Nutztierrissen abgeschossen
Der Kanton Wallis genehmigte den Abschuss eines Wolfes, nachdem er sieben Nutztiere in Goms VS gerissen hatte. Jetzt wurde er geschossen.
Das Wichtigste in Kürze
- Walliser Wildhüter erlegen einen Wolf in der Region Nufenen.
- Der Abschuss wurde vom Kanton bewilligt und erfolgte innerhalb des genehmigten Bereichs.
- Das Tier war ein einzelner Wolf, der zuvor mehrere Nutztiere gerissen hatte.
In der Region Nufenen haben Walliser Wildhüter am Mittwoch einen Wolf erlegt. Der Abschuss des Tiers war Anfang Monat vom Kanton bewilligt worden und erfolgte innerhalb des bewilligten Bereichs. Es handelte sich dabei um einen einzelnen Wolf und nicht ein Rudelmitglied, wie der Kanton Wallis am Mittwoch weiter mitteilte.
Bereits vor der Sömmerungssaison waren im Goms VS bei zwei Angriffen insgesamt sieben Nutztiere in einer geschützten Situation gerissen worden.
Voraussetzungen des Jagdgesetzes erfüllt
Somit waren gemäss dem revidierten Jagdgesetz die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses gegeben. Das Jagdgesetz erlaubt den Abschuss eines Einzelwolfs unter bestimmten Voraussetzungen: Dafür muss dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs statt wie vorher zehn Schafe oder Ziegen getötet haben.
Das erlegte Tier wurde zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern transportiert. Dies erfolgte gemäss dem Konzept Wolf Schweiz.